Seit gestern, 25. Februar ist er da der Richterspruch aus Dresden. Ein Teil des Wettbewerbsverfahrens zum Freiheits- und Einheitsdenkmal war nicht korrekt, die Bewertungsmatrix zu unklar und die Neubesetzung einiger Mitglieder der Jury im zweiten Verfahrensschritt sah das Oberlandesgericht als Verfahrensfehler an. Weshalb die Stadt nunmehr aufgefordert ist, einen Teil des Wettbewerbs zu wiederholen. Im L-IZ-Interview zum Urteil und den Folgen, Leipzigs Kulturbürgermeister Michael Faber.
Nicht ganz einfach, aber nicht unlösbar – Problem Nummer eins nach dem Urteil aus Dresden: Die Jury muss erneut zusammengetrommelt werden. Wie soll nunmehr sichergestellt werden, dass alle damaligen Jury-Mitglieder erneut am Verfahren teilnehmen?
Zuerst einmal wollen wir uns mit unseren Partnern bei Bund und Land beraten, wie wir das Urteil umzusetzen gedenken. Erst danach kann die Terminabsprache mit allen Jury-Mitgliedern beginnen.
Wie soll das “Zurücksetzen” der bisherigen Entscheidungen gemäß des Urteils vom 25. Februar 2014 am OLG Dresden vor sich gehen, wenn alle 3 Teilnehmer ihre Entwürfe 2013 bereits überarbeitet haben?
Das Urteil hat grundsätzlich die Weiterentwicklungsphase als Teil des Wettbewerbs bestätigt. Das heißt, es war rechtmäßig, den Preisträgern eine Qualifizierung ihrer ursprünglichen Entwürfe abzuverlangen. Es bleibt den Preisträgern also freigestellt, ob sie an ihren überarbeiteten Entwürfen festhalten oder sie sie noch einer weiteren Überarbeitung unterziehen.
Müssen alle 3 Teams ihre Entwürfe noch einmal überarbeiten? Wenn ja, bis wann?
Nein, die Notwendigkeit besteht nicht – aber sie dürfen. Die Fristen zur Abgabe legt die Jury fest, nachdem sie auch die neue Bewertungsmatrix festgelegt hat.
Welche Kriterien werden Sie nun genau aus ihrem “Pflichtenheft” ableiten?
Das Pflichtenheft bleibt Bestandteil des Verfahrens, nur eben die Bewertungskriterien müssen neu festgelegt werden.
Wie soll im zweiten Anlauf die Objektivität der 2. Bewertung nunmehr garantiert werden?
Objektivität ist ein hohes Wort. Sie wissen, dass alle Diskussionen der letzten drei Jahre ausschließlich individualistisch geführt worden sind. Es ist nun einmal so, dass jeder Beteiligte an gesellschaftlichen Umbrüchen auch unterschiedliche Erlebnisse damit verbindet und die Erinnerung daran färbt auch noch einmal mächtig die Dinge.
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Des Weiteren haben zu jeder Zeit künstlerische Entwürfe, zumal jene, die besonders ihrer Zeit voraus waren, stark polarisiert. Beispielsweise war, was wir heute klassische Moderne nennen, zu Beginn als Avantgarde eine Minderheitskunst. Cezanne war über 60 Jahre alt, als ein erstes Museum sich entschloss, von ihm ein Bild zu kaufen.
Man darf deshalb von der Jury keine Wunder erwarten. Die Zusammensetzung der Jury folgt einem uns bekannten Verfahren, das wir von Architekturwettbewerben kennen. Ausdrücklich war das so gewünscht und abgestimmt mit dem Stadtrat und den Kollegen und Kolleginnen von Bund und Land. Demnach sitzen acht Fachrichter in der Jury, die selbst Künstler, Architekten, Landschafts- oder Städteplaner sind. Das sind die Kreativen, die nach Sinn und Verstand die Entwürfe in ihrer ästhetischen Position begreifen können.
Sieben Mandate gingen an politische Mandatsträger, etwa an unseren Oberbürgermeister, aber genauso auch an Damen und Herren aus dem Bundes- und Landtag sowie Stadtrat, die in einem langwierigen Abstimmungsprozess namentlich benannt worden sind. Und da wir bemüht waren, auch Kreative aus anderen Ländern Europas mit einzubeziehen, wollten wir damit die internationale Wahrnehmung des Wettbewerbs stärken.
Wenn von einem solchen Verfahren ein hohes Maß an Objektivität abgeleitet werden kann, würde mich das freuen.
Wie soll verhindert werden, dass erneut politischer und medialer Druck auf die Jury ausgeübt wird?
Das kann nicht verhindert werden. Es ist dem Menschen eigen, sich in seine Belange einzumischen. Eigentlich sollten uns die vielfachen Diskussionen um das Denkmal freuen; die Gesellschaft scheint intakt zu sein, sie ist mit sich im Dialog. Nichts wäre abstruseres als in einer abgeschirmten Dunkelkammer ein Denkmal zu entwickeln.
Welche Mehrkosten sind mit der Entscheidung des OLG Dresden im Verfahren zu erwarten?
Die Kostenfestsetzung des Gerichts hat bestimmt, dass zwei Drittel von der Klägerin zu tragen sind und nur ein Drittel von der Stadt. Auch daran kann man ablesen, dass in größeren Teilen dem vorgetragenen Anliegen der Klägerin nicht stattgegeben wurde.
Eine Neueinberufung der Jury und mit ihr die Weiterentwicklungsbewertung der Entwürfe kostet nicht die Welt, ein genauer Kostenvoranschlag liegt mir aber zur Stunde nicht vor. Ausgeschlossen ist jedenfalls, dass die Preisträger für eine mögliche erneute Weiterentwicklung noch einmal Honorar bekommen. Auch das zeigt ja, wie richtig die Stadt bisher gehandelt hat.
Wer zeichnet für diese Kosten verantwortlich?
Der Auslober des Wettbewerbs ist und bleibt die Stadt, damit handelt sie auch in allen Teilen verantwortlich.
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