Gegen Jahresende wurde es auch in der Dienstberatung noch ein wenig hektisch. Am 19. November stand noch einmal der Elstermühlgraben auf der Tagesordnung, nachdem man am 4. September doch schon feierlich die Spaten geschwungen hatte zum symbolischen Anstich dieses 104 Meter langen Abschnitts des Elstermühlgrabens zwischen Westbrücke und Elsterbrücke. Beschlossen hatte der Stadtrat das Projekt ja schon am 10. Juli 2013.

Einen Fördermittelbescheid vom 17. Oktober 2012 gab es auch schon aus dem Förderprogramm Gewässergüte/Hochwasserschutz. Doch Förderprogramme in Deutschland haben immer nur eine begrenzte Haltbarkeit. Die einen laufen aus, andere werden neu aufgelegt. Was ja eigentlich Teil des deutschen Investitionsdilemmas ist – Bundes- und Landesregierung glauben damit punktgenau und bedarfsgerecht zu steuern, zwingen mit den immer neuen Umwandlungen aber Kommunen zu immer neuen Eiertänzen, denn Investitionsbedarf entsteht ja nicht, weil mal ein Minister eine neue Erleuchtung hat – sie zeichnen sich in der Regel schon über Jahre und Jahrzehnte ab. Und jeder Kämmerer wäre glücklich, wenn er auch nur so etwas wie verlässliche mittelfristige Investitionspläne aufstellen könnte, die dann kontinuierlich abgearbeitet werden.

Davon ist man in Sachsen Lichtjahre weit entfernt. Dies so glücklich gefundene Förderprojekt nun läuft gerade aus. Also musste der Umweltbürgermeister im Oktober eine Eilvorlage in die Dienstberatung und die zuständigen Fachausschüsse Finanzen und Verwaltung geben: “Außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung nach § 81 (5) SächsGemO i.H.v. 882.000 ? für die Ausschreibung des Loses F5 des Bauprojektes ‘Offenlegung des Elstermühlgrabens, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3′”

“Da dieses Programm Ende 2014 ausläuft, ist ein Abschluss der Baumaßnahmen vor dem Ende der Ablauffrist zwingend notwendig, um die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Um diesen engen Terminplan zu halten ist eine nahtlose Umsetzung der einzelnen Teillose der Maßnahme notwendig”, heißt es in der Begründung des Dezernats. “Um nach Abschluss des aktuellen in der Realisierung befindlichen Bauloses F4 – Spezialtiefbau Ende Februar 2014 ohne Unterbrechungen fortzufahren, ist die Ausschreibung des Loses F5 – Grabenausbau zwingend noch in diesem Jahr erforderlich.”Aber nicht nur der aufwändige Grabenausbau – mit einer opulente Menge Beton zur Ufereinfassung – erzeugte den Druck zur schnellen Mittelbereitstellung. Denn der ganze Grabenausbau macht ja keinen Sinn, wenn nicht gleichzeitig die Westbrücke erneuert wird, die den Elstermühlgraben im Zuge der Friedrich-Ebert-Straße (bis 1934 Weststraße, danach für 11 Jahre Hindenburgstraße) überspannt. Diese einst von Carl Heine gebaute und seit 1861 so benannte Brücke ist reif für den Neubau. Was man nur nicht sieht, weil sie 1963/1965 mit der Verrohrung des Elstermühlgrabens völlig aus dem öffentlichen Sichtfeld verschwand.

Sie muss auch noch 2014 gebaut werden, was ebenfalls die Verschiebung der Mittelbereitstellung noch ins Jahr 2013 begründet. Oder im Text der Vorlage: “Des Weiteren erklärt sich der verschobene Mittelbedarf von 2014 in 2013 anhand der neuen terminlichen Einordnung des Baus der Westbrücke, welche auf Grund der engen Verzahnung zur Baumaßnahme des Elstermühlgrabens auch zeitliche Auswirkungen auf dessen Umsetzung hat. Die terminliche Verschiebung der Westbrücke resultiert wiederum aus den Sperrvorgaben der LVB sowie der Einordnung der verkehrsorganisatorischen Planung für den gesamten Stadtraum Leipzigs. Im Falle einer Ablehnung der Freigabe ist eine Realisierung des Bauvorhabens vor 2015 nicht mehr haltbar, was durch die dann nicht mehr fristgerechte Abrechnung das Entfallen der kompletten Fördermittel zur Folge hat.”

So erzeugen Fördermitteltöpfe Handlungsdruck. Erst recht, wenn sie mit einer attraktiven Förderung verbunden sind, die den Leipziger Haushalt deutlicher entlasten als die sonst eher üblichen 50 Prozent.

Aus der Vorlage: “Um für das Projekt Fördermittel im Rahmen der in 2015 auslaufenden Förderrichtlinie mit einer Förderquote von 75 % in Anspruch nehmen zu können, ist ein Abschluss der Baumaßnahme bis Ende 2014 Bedingung. Um diesen Termin zu halten, ist der sofortige Anschluss der Maßnahme Los F5 – Ausbau des Gewässers umgehend nach Beendigung der Arbeiten am Los F4 – Spezialtiefbau erforderlich.

Der Verwaltungsausschuss hat am 27. November 2013 dann augenscheinlich genau so entschieden.

Der Aushub des Grabens soll jetzt bis zum 28. Februar 2014 beendet sein. Wenn der Winter weiter so freundlich bleibt, könnte das durchaus geschafft werden. Der Ausbau des neuen Grabenabschnitts könnte dann am 7. April 2014 beginnen mit Ziel einer Fertigstellung im November 2014. Das Los F 6 (Straßen-, Tief-, Freianlagenbau) soll zum Jahresbeginn 2014 in die Ausschreibung gehen. Die Ausschreibung zum Bau der neuen Westbrücke läuft schon. Hier soll der Baustart am 10. März 2014 sein. Die Fertigstellung für die neue Brücke ist für den 12. Dezember 2014 geplant.

Was dann für alle Fahrgäste der Straßenbahn Linie 8 ab März heißt: Umleitung.

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