Diese Aktion qualifiziert sich als Tiefschlag der Woche: Der Brief namenloser Eltern, welcher vorgestern, am 19. Dezember 2013, aufgetaucht ist. Darin protestiert eine Elterninitiative dagegen, dass ihre Kinder die Flüchtlings-Notunterkunft besuchen. Die Astrid-Lindgren-Schule arbeitet mit dem benachbarten Not-Heim in der Löbauer Straße zusammen. Offenbar auch gegen den Widerstand mancher Eltern an der eigenen Schule.
Die Schulkinder hatten seit Anfang Dezember dieses Jahres Spenden gesammelt und es ist geplant, dass im Januar alle Klassen – einzeln versteht sich – einen Rundgang durch das Haus machen. Darüber wurden die Eltern der Kleinen per Brief informiert. Und prompt formierte sich Widerstand.
“Was sich zum Teil abspielt, ist eine Schande für diese Stadt”, sagt Roman Schulz von der Sächsischen Bildungsagentur in Leipzig (SBAL), welche die Schulaufsicht führt. Seit Tagen gibt es unflätige Anrufe in der Schule. Mit unwahren Geschichten über ansteckende Krankheiten werde versucht, Panik zu schüren. Eltern diskutierten über Krankschreibungen und Freistellungen und pöbelten Schul- und Hortpersonal an. Zudem droht die namenlose Elterninitiative mit einer Sammelklage gegen die SBAL. In ihrem Brief schreibt sie: “Eine Begehung in einem Asylbewerberheim gehört nicht zum Lehrplan […] Wir sind eine Elterngemeinschaft, die das nicht dulden und auch nicht wollen.”
Die ersten Klassen sind bereits in der Notunterkunft gewesen. Roman Schulz erzählt: “Ich war gestern, am 18. Dezember 2013, mit dabei. Die Grundschule macht es fast perfekt: Es erfolgt eine Vorbereitung im Sachkundeunterricht und dann eine sachgerechte Führung.” Die Eltern können kaum etwas tun, denn sie sind zwar informiert worden, jedoch nicht über den genauen Zeitpunkt. “Da kann nichts anbrennen”, so Roman Schulz”, der sich gleichzeitig darüber echauffiert, dass man angesichts des namenlosen Protestes überhaupt so vorgehen müsse. “Die Kinder selbst gehen mit der Sache sehr vernünftig um”, lobt Schulz.
Und die Arbeit der Astrid-Lindgren-Schule sei anerkennenswert. Die SBAL stärkt ihr den Rücken: Allein der erste Paragraph des sächsischen Schulgesetzes decke die Besuche durch seine Passagen zum Bildungs- und Erziehungsauftrag vollständig ab. “Diese Besuche sind nicht verhandelbar”, so Schulz. “Und Menschenrechte ebenso wenig.”
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