Am 26. November bekam Linke-Stadtrat Siegfried Schlegel den Standpunkt der Verwaltung zu seinem Antrag "Herstellung der vollen Barrierefreiheit im Fußgängertunnel unter dem Hauptbahnhofsvorplatz" aus dem August zur Kenntnis. Eine Woche drauf ist er noch immer sauer und mit der Stellungnahme der Stadt keineswegs zufrieden.
“Monatelang hat sich die Stadtverwaltung um einen schriftlichen Standpunkt zum Antrag V/448 ‘Herstellung der vollen Barrierefreiheit im Fußgängertunnel unter dem Hauptbahnhofsvorplatz’ gedrückt und vage auf Ablehnung aus Kostengründen verwiesen”, kommentiert er die kurz angebundene Auskunft, die er jetzt auf seinen Antrag im August bekommen hat.
Natürlich braucht es jetzt kreative Lösungen, den Übergang über die neunstufige Treppe in irgendeiner Weise sinnvoll barrierefrei zu lösen.
Siegfried Schlegel: “Auch die Rampenneigung sollte noch einmal geprüft werden, da sich diese nicht im öffentlichen Raum befindet, und eine Rutschgefahr durch Regen, Schnee oder Eis und Einbau von Riffelblechboden ausgeschlossen werden kann. Eine vergleichbare Situation findet man in Berlin am S-Bahnhof Jungfernheide, wo ein Höhenunterschied von sieben Stufen mit einer Rampe von 12 Prozent zur Verfügung steht.”
Die Stadtverwaltung hat zwar abgelehnt, aber ein positives Votum für den Antrag gab es sowohl im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau als auch im Behindertenbeirat, wo es sogar eine einstimmige Zustimmung gab. Nun steht der Antrag zur Abstimmung auf der Tagesordnung der Ratsversammlung am 11. Dezember 2013.
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“In der Neufassung des Antrags habe ich präzise die gemeinsame Verantwortung herausgestellt, die die Stadt, die DEGES Berlin als Auftraggeber City-Tunnel sowie die Deutsche Bahn und der Promenadenbetreiber ECE zur Herstellung und Finanzierung der vollen vorschriftsmäßigen Barrierefreiheit im Fußgängertunnel im Bereich der Treppe als Rampe oder Aufzug haben”, betont Schlegel. “Am wichtigsten Verkehrsknoten der Stadt und des City-Tunnelprojektes dürfen Menschen mit Behinderungen und Familien mit Kinderwagen nicht auf der sprichwörtlichen Strecke bleiben. Wenn man als Argument auf funktionierende Umwege verweist, dann könnte man den betreffenden Fußgängertunnel für alle schließen – und dabei Kosten für die Unterhaltung sparen.”
Was die Verwaltung als (vorläufige) Alternative vorschlägt, ist aus seiner Sicht keine. “Kläglich dabei der Versuch der Verwaltung, als Alternative eine Beschilderung vorzunehmen, die Menschen mit Behinderungen von der Benutzung des Fußgängertunnels unter dem Hauptbahnhofsvorplatz abrät. Etwa mit dem Hinweis ‘Menschen mit Behinderungen und Eltern mit Kinderwagen nicht erwünscht’?”
Der Verwaltungsstandpunkt zum Antrag von Siegfried Schlegel: http://notes.leipzig.de/appl/laura/wp5/kais02.nsf/docid/AE9384F9C51BB299C1257C3500301CF7/$FILE/V-a-448-vsp.pdf
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