Im Juli - da war die Badesaison im Leipziger Westen gerade so in Fahrt gekommen, startete die Grünauer SPD einen Vorstoß bei der Stadtverwaltung. Sie wollte wissen, ob der Weg von der Endstelle der Linie 1 zum Kulkwitzer See nicht endlich befestigt werden könnte. Der Stadtbezirksbeirat West machte es zur wichtigen Angelegenheit. Jetzt hat die Stadtverwaltung geantwortet. Der Weg ist ja im Grunde kein richtiger Weg.

Sondern das, was Menschen erzeugen, wenn sie der Nase nach direkt auf ihr Ziel zusteuern, weil ihnen die geeigneten Wege zu umständlich sind. Trampelpfad nennt man das dann. Es ist schon erstaunlich, dass sich das einige Seeanrainer bislang einfach gefallen ließen. Denn der Weg führt auch mehrfach über privates Gelände. Am 29. Oktober war der Weg Thema in der Dienstberatung. Und da hat man das verzwickte Wollknäuel ein bisschen aufgedröselt. Nur der erste Teil befindet sich auf städtischem Grund.

“Der in Rede stehende Weg ist ein sogenannter Freizeitweg (Trampelpfad). Im Bereich des neuen Einkaufsmarktes befindet sich dieser in der Zuständigkeit des Liegenschaftsamtes. Im Anschluss verläuft dieser über Privatgrundstücke.”

Um aus dem Trampelpfad einen richtigen Weg zu machen, muss auch der derzeit geltende Bebauungsplan für das Gebiet geändert werden. Die Verwaltung dazu: “Dieser Weg von der Endhaltestelle der Linie 1 zum Salzweg liegt in einer Fläche, die im Bebauungsplan Nr. 232 ‘Erholungsgebiet Kulkwitzer See’ (Stand Entwurf 2010) als öffentliche Grünfläche festgesetzt worden ist. Generell kann innerhalb der öffentlichen Grünfläche ein Gehweg ausgebaut werden.”Aber dazu muss aus dem B-Plan-Entwurf erst einmal ein vom Stadtrat verabschiedeter B-Plan werden. Die Jahreszahl 2010 erzählt ja Bände über die Geschwindigkeiten, mit denen in der Leipziger Stadtpolitik mittlerweile Entscheidungen heranreifen. Das liegt nicht nur an einer permanenten Überlastung der 70 ehrenamtlichen Stadträte, sondern auch an einer Verwaltung, die ebenfalls oft am Anschlag arbeitet.

Die Dienstberatung des OBM am 29. Oktober hat sich nun diesen Verfahrensweg ausklamüsert: “Bis zur Rechtskraft bzw. Umsetzung des B-Planes sind die fiskalischen Flächen in Verwaltung des Liegenschaftsamtes. Das Liegenschaftsamt duldet die Nutzung der Grundstückszufahrt durch die Öffentlichkeit als Rad-/Gehweg zum Kulkwitzer See.”

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Aber es gilt auch: “Das Liegenschaftsamt kann den geduldeten Weg für den beabsichtigten Zweck oder eine öffentliche Nutzung nicht ausbauen oder einer öffentlichen Widmung zuführen. Das Liegenschaftsamt hält die Flächen für die zukünftige Umsetzung des im Verfahren befindlichen B-Planes vor, insbesondere können keine Tatsachen geschaffen werden, welche dieser Planung entgegenstehen. Für die Wege im Zweckverbandsgebiet ist der Zweckverband Kulkwitzer See zuständig.”

Wer dann die Webadresse des Zweckverbands Kulkwitzer See www.leipzigseen.de/die-seen/kulkwitzer-see.html aufsucht, landet bei Christian Conrad und seiner LeipzigSeen GmbH.

Die Website des Komm e.V. zum Kulkwitzer See: www.kulkwitzersee.com

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