Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Straßenbahnanlagen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH in der Wurzner Straße zwischen Dresdner Straße und Torgauer Straße im Osten Leipzigs erlassen. Gleise und Straße befinden sich im genannten Abschnitt in schlechtem Zustand, so dass das LVB-Vorhaben eng mit der Planung der Stadt Leipzig für den parallel durchzuführenden Straßenausbau abgestimmt ist.

Das Vorhaben folgt dem Konzept, die Straßenbahnbetriebsanlagen für bestimmte Linien, darunter auch für einen durch die Wurzner Straße verlaufenden, vom Johannisplatz bis nach Paunsdorf reichenden Abschnitt der Linie 7, auf sogenannten Stadtbahnstandard auszubauen. Dieser Standard sieht vor allem die Anlegung behindertengerechter Haltestellen und die Trennung von Straßen- und Straßenbahnverkehr durch eine Gleisführung auf separierten Bahnkörpern vor. Das Konzept entspricht den Festlegungen des Nahverkehrsplanes der Stadt Leipzig, betont die Landesdirektion.

Vorgesehen ist der vollständige Neubau der Gleis- und Fahrleitungsanlagen, wobei eine Gleisführung auf separiertem Bahnkörper aus Platz- und Kapazitätsgründen an dieser Stelle verworfen wurde. Denn im Grunde haben sich die Möglichkeiten Leipzig, die Straßenbahn auf Stadtbahnstandard auszubauen, erschöpft. Im engen Straßennetz der Innenstadt sind die notwendigen breiten Baukörper kaum noch unterzubringen.
Die vorhandene Haltestelle Wiebelstraße soll behindertengerecht ausgebaut werden. Vorgesehen sind zwei Haltestellenkaps an den Straßenrändern unweit nördlich der Einmündungen von Wiebel- und Hermann-Liebmann-Straße in die Wurzner Straße. Die Stadt Leipzig plant, die Wurzner Straße im Zuge des Straßenausbaues mit weitgehend fahrbahnbündigen – nur an der Haltestelle Wiebelstraße über deren Kaps sowie an der Einmündung Torgauer Straße auf der Ostseite der Wurzner Straße baulich getrennt von der Kfz-Fahrbahn verlaufenden – Radfahrstreifen auszustatten.

Sie will außerdem auf der Ostseite der Wurzner Straße mehrere Kfz-Stellplätze anlegen, die es bis dato nicht gibt. Man setzt also die alte Politik – immer mehr Stellplätze für immer mehr Autos – auch an dieser Stelle fort.

Für die Eigentümer mehrerer Grundstücke entstehen zwar nicht durch die Gleisumbauten der LVB, jedoch durch die Straßenumbauten der Stadt Leipzig Ansprüche auf Entschädigung für passive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster u. ä.) nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Die Planfeststellungsbehörde hat diese Ansprüche im Planfeststellungsbeschluss zwar nicht zu Lasten der LVB festgesetzt, da die Straßenumbauten weder Teil des LVB-Vorhabens noch für dasselbe baulich erforderlich sind. Die Stadt Leipzig, die der Planfeststellungsbehörde ein entsprechendes Schallgutachten für ihr Straßenbauvorhaben vorgelegt hatte, hat aber zugesichert, die Ansprüche zu erfüllen.

Die Baumaßnahmen erfordern die Verlegung und Installation neuer LVB-Bahnstromkabel, Kabelverteilerschränke und weiterer Anlagen. Die außerdem erforderlichen Maßnahmen zur Um- und Neuverlegung einer Vielzahl von Ver- und Entsorgungs- sowie Telekommunikationsanlagen verschiedener Unternehmen sind nicht Teil des LVB-Vorhabens, sondern werden durch die Stadt Leipzig geplant.

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