So einfach und so schnell lässt sich keine Lösung finden, wie es sich die SPD-Fraktion wünschte, als sie im November den Antrag auf eine Lösung für den Gefahrenpunkt direkt vorm Hauptbahnhof-Ausgang stellte. Eine einfach Lösung wäre sogar rechtswidrig. Jedenfalls ist im Verwaltungsvorschlag das Kästchen angekreuzt. Was nicht heißt, dass Leipzigs Stadtverwaltung keine Lösung will.

Denn dass es vor den beiden Ausgängen des Hauptbahnhofes Richtung Willy-Brandt-Platz ständig zu gefährlichen Verkehrskonflikten kommt, ist auch den Stadtplanern bewusst. Irgendjemand hat bei der Planung für den Platz entweder zu viele faule Kompromisse geschlossen oder einfach nicht alles durchdacht. Das sieht auch die Verwaltung in ihrer Stellungnahme zum SPD-Antrag so: “Der Bereich um die Ausgänge des Hauptbahnhofes weist ein hohes Verkehrsaufkommen von Verkehrsteilnehmer verschiedener Verkehrsarten auf, die mit einem entsprechenden Konfliktpotenzial einhergeht. Dennoch kann bisher keine Unfallhäufung der Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern dargestellt werden.”

Was vielleicht auch daran liegt, dass die Verkehrsteilnehmer bei allem Stress eben doch versuchen, aufeinander zu reagieren. Im Grunde ist es eine kleine Art “Shared Space”. Und die Fußgänger, die es oft zu recht eilig haben, noch bei Grün über die Ampel zu kommen, haben sogar Vorfahrt. Oder heißt das dann Vorgang?
“Die Bereiche vor den Ausgängen sind mit Sonderweg Fußgänger (Zeichen 239 Stadt Straßenverkehrs-Ordnung) mit dem Zusatz Radfahrer frei gekennzeichnet”, erklärt die Verwaltung den geltenden Rechtszustand. “Verkehrsrechtlich bedeutet das, dass der Fußgänger Vorrang hat und der Radfahrer hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Die Pflichten sind also klar geregelt und liegen eigentlich eindeutig beim Radfahrer.”

Man könnte auch ein Schuld hinhängen: Pilotprojekt. Denn die Stadt probiert hier etwas aus, was sie sich andernorts im Stadtraum nicht so recht traut – einen “Shared Space”. Die Verwaltung nennt es in ihrem Alternativvorschlag zum SPD-Antrag auch so: “Auch unter Beachtung der Grundregel der Straßenverkehrs-Ordnung im § 1 ‘Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme’ und der vorzufindenden Situation mit den Bereich querenden Fußgängern gibt es keine Anhaltspunkte, dass die Radfahrer ihren Pflichten nicht nachkommen können. Das Einfordern der gegenseitigen Rücksichtnahme entspricht zudem den Grundgedanken des ‘Shared Space’, der verschiedentlich für bestimmte Bereiche des Stadtverkehrs befürwortet wird.”

Dennoch will die Verwaltung weiter prüfen, “wie – unter Abwägung aller verschiedenen Belange – in diesem Bereich eine Optimierung der Verkehrssituation erreicht werden kann.” Im Rahmen des derzeitigen Bürgerwettbewerbs “Ideen für den Stadtverkehr” seien auch für den Vorplatz des Hauptbahnhofes Vorschläge eingereicht worden, die im Rahmen des geplanten Workshops zur Gestaltung des Promenadenrings diskutiert und geprüft werden.

Deswegen lautet der Alternativvorschlag der Stadtverwaltung jetzt auch: “Die Verwaltung prüft im Rahmen der Durchführung des Workshops zur Gestaltung des Promenadenrings anlässlich des Bürgerwettbewerbs ‘Ideen für den Stadtverkehr’ Möglichkeiten, wie im Bereich der Ausgänge des Hauptbahnhofes – unter Abwägung aller Interessen – eine Optimierung der Verkehrssituation erreicht werden kann.”

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