Seit Juli beschäftigt ein ungewöhnliches Projekt Stadtrat und Verwaltung: der Plan des Centerbetreibers mfi und der Leipziger Volkszeitung, ein 48 Quadratmeter großes Werbe-Display an den "Höfen am Brühl" an der Kreuzung Gerberstraße /Tröndlinring anzubringen. Das war weder in den Planungen so angedacht, noch ist es mit der für die Innenstadt gültigen Werbesatzung vereinbar.

Die Stadtverwaltung hat auf den Antrag hin auf diese Werbesatzung verwiesen und auch in Aussicht gestellt, eine überarbeitete Werbesatzung zu erarbeiten. Vorher sei eine Entscheidung über so ein Display nicht möglich. Ob es nachher möglich wäre, ist völlig offen. Denn auch wenn die CDU-Fraktion darauf verweist, dass die Werbesatzung auch nach Stadtratsbeschluss seit 12 Jahren zu überarbeiten wäre, bedeutet das nicht, dass die Einschränkungen, die sie enthält, künftig einfach wegfallen. Zu den Einschränkungen gehört auch die Begrenzung der Größe von Werbeanlagen.

Da können sich die Geister streiten. Aber die Geister, die sich dazu in den letzten Jahren stritten, fanden es durchaus sinnvoll und nutzbringend, die Größe von Werbeflächen in der Innenstadt zu beschränken, der Innenstadt damit ein ruhigeres Flair zu geben und sie nicht mit Werbung zuzupflastern. Was den Umsätzen ganz gewiss nicht schadet.

Doch in vielerlei Beziehung versuchen die mfi, mit den “Höfen am Brühl” geltende Regeln in Leipzig zu unterlaufen. Das Display, das so in der Bauplanung nicht auftauchte, gehört dazu.

Nachdem die Stadtverwaltung deutlich artikulierte, dass das Display in dieser Form nur begrenzt genehmigungsfähig sei – nämlich maximal 12 Wochen im Jahr – stellten mfi und LVZ als Betreiber fest, dass sich das Gerät dann wirtschaftlich nicht rechnen würde. Die CDU-Fraktion brachte dann eine Änderung zu ihrem Antrag ins Verfahren. In der Neufassung heißt es nun:

“Die im Verwaltungsstandpunkt vorgeschlagene Zeitschiene für die Erarbeitung der neuen Werbesatzung ist aus unserer Sicht wenig ambitioniert und kann bei zielstrebiger Arbeitsweise deutlich gestrafft werden. Im übrigen beantragen wir getrennte Abstimmung zu den beiden Beschlusspunkten.”Am 17. Januar beschäftigte sich der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte wieder mit dem Thema. Für die Stadtverwaltung erläuterte Jochem Lunebach aus dem Stadtplanungsamt das Thema. Bekräftigte dabei noch einmal die Haltung der Stadt, die die Innenstadt von überbordender Werbung eigentlich frei halten möchte. Ob das so auch in der neuen Werbesatzung Niederschlag findet, konnte er so noch nicht sagen. Denn natürlich haben dabei auch wieder die Stadtratsfraktionen ein Mitspracherecht.

Dazu soll dann auch ein “Arbeitsprogramm zur Aufstellung der Werbesatzung” aufgestellt werden. Nach der geltenden Satzung sei die Anlage zumindest nicht genehmigungsfähig.

Aber für eine neue Satzung gelten dann die Mehrheiten, die sich im Stadtrat finden. Die sind nicht immer mit den Haltungen aus den Stadtbezirksbeiraten identisch. Zuletzt erlebt bei dem geplanten Parkhaus in der Thomasiusstraße, das im Stadtbezirksbeirat auf vehemente Ablehnung stieß, im Stadtrat selbst aber befürwortet wurde.

Mehr zum Thema:

Keine Extra-Wurst für die “Höfe am Brühl”: Stadtverwaltung befürwortet keine Ausnahmegenehmigung für XXL-Werbe-Display
Im September eröffneten die “Höfe am Brühl” …

XXL-Videowand am Tröndlinring: CDU-Fraktion schreibt einen seltsamen Brief an den OBM
Am Dienstagmorgen eröffneten die …

Leuchtreklame am Hallischen Tor: CDU kämpft für LVZ-Riesen-Werbung
Vielleicht hat die CDU-Fraktion ja recht …

Was ein Grundproblem der Leipziger Politik aufzeigt: Mit den Stadtbezirksbeiräten hätte Leipzig eigentlich ein sehr sensibles Instrument, auf die Bedürfnisse und Bauchschmerzen in den Stadtteilen einzugehen. Doch die dort gefundenen Meinungsbilder sind in keiner Weise bindend für die Stadtpolitik. Über die “Königsebene” kann die Arbeit in den Stadtbezirken komplett überstimmt werden.

Möglich, dass es auch diesmal so kommt. Die CDU-Mitglieder im Stadtbezirksbeirat jedenfalls wollten gern wissen, wie das Gremium zur geplanten Werbeanlage steht. Das Ergebnis war deutlich: Die Stadtbezirksbeiräte von SPD, Linken und Grünen (jeweils zwei) stimmten gegen das Vorhaben. Die beiden CDU-Mitglieder im Stadtbezirksbeirat stimmten dafür.

Jetzt kann man gespannt sein, ob der Stadtrat einer Extra-Abstimmung zustimmt. Oder ob Leipzig eine moderne Werbesatzung behält, die den öffentlichen Raum von der Dauer-Beflackerung frei hält. Der CDU-Antrag jedenfalls erscheint am Mittwoch, 23. Januar, im Stadtrat auf der Tagesordnung.

Update 23. Januar: In der Stadtratssitzung am heutigen 23. Januar kam die Abstimmung über die ganzjährige Nutzung des Werbedisplays an den “Höfen am Brühl” gleich recht frühzeitig zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion hatte die separate Abstimmung über die Display-Nutzung und eine neue Werbesatzung für die Innenstadt beantragt. Die ganzjährige Nutzung des Werbedisplays lehnte die Stadtverordnetenversammlung mit Mehrheit ab. Der Erarbeitung einer neuen Werbesatzung stimmte die Stadtratsmehrheit hingegen zu.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar