Der 1. November ist vorbei, die NPD hat nach reichlich kurzer Visite und einem 0:2 wieder die Koffer und Tonanlage eingepackt. Der Spuk ist vorüber, die eigentlichen Fragen und die weitere Arbeit am neuen Unterbringungskonzept für Asylsuchende bleiben. Erst fragte die L-IZ.de die Bürgerinitiative Leipzig-Wahren, warum die Aufregung hell und der Ton etwas seltsam wurde. Nun ist die Stadt Leipzig dran, zum Stand der Dinge Auskunft zu geben. Geantwortet hat Frau Evelin Renner, Abteilungsleiterin der Abteilung Allgemeine Verwaltung des Leipziger Sozialamtes.

Dialog ist, wenn beide Seiten zumindest versuchen auf das Gesprochene des Gegenübers zu lauschen. Manchmal sind es Nuancen, die Populismus von Lösungen trennen und aus einer Besorgnis Wut und Aggression werden lassen. Dann denkt nicht mehr der kühle Kopf, sondern der Bauch.

In den letzten Tagen riss die Kritik der Bürgerinitiative Leipzig-Wahren am Stand der Planungen seitens der Stadt Leipzig und der Kommunikationsarmut zum Thema Asylstandorte nicht ab. Und die Kritik am Vorgehen der Bürgerinitiative von anderer Seite ebenso wenig. Auch dieses Interview wird nicht alle Fragen klären können. Doch es zeigt, dass hier einige Töpfe recht früh auf den Herd gesetzt und erhitzt wurden. Man plant seitens der Stadt Leipzig und will sich mit neuen Erkenntnissen und Handlungsoptionen erneut zu Wort melden.

Wie auch bei der Bürgerinitiative Leipzig-Wahren erfolgte das Interview in schriftlicher Form.
Die Bürgerinitiative Leipzig-Wahren beklagt, dass seit dem Stadtratsbeschluss vom 18. Juli 2012 im Bereich Bürgerbeteiligung in den Fragen der dezentralen Unterbringung von Asylsuchenden in Leipzig und speziell in Leipzig-Wahren nichts geschehen sei. Wie ist hier der Stand der Dinge? Gibt es Veranstaltungsplanungen seitens der Stadt oder interne Gesprächsrunden mit den betroffenen Bürgern?

Die Stadt Leipzig steht zu den getroffenen Vereinbarungen und wird vollständig informieren. Gemäß Ratsbeschluss RBV-1293/12 vom 18.07.2012 zum Konzept “Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig” ist die Inbetriebnahme des Standortes Pittlerstraße im IV. Quartal 2013 vorgesehen.

Im Vorfeld dessen sind noch Instandhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen an diesem Objekt durchzuführen sowie ggf. Auflagen der Sicherheitsbehörden umzusetzen. Diese Vorplanungen erfolgen derzeit. Daneben geht es im Frühjahr 2013 um die Ausschreibung der Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung im Objekt.

Auch diese Arbeiten sind noch nicht erfolgt, insoweit ergaben sich bislang keine neuen Informationen. Spätestens im II. Quartal 2013 wird das Sozialamt jedoch wieder den Kontakt mit den Bürgern vor Ort suchen und zu Gesprächen und Informationsveranstaltungen einladen.

Bezüglich der voraussichtlichen Miethöhen bei den LWB – Objekten sind Kaltmieten in Höhe von 10 Euro im Umlauf (und auch seitens der Stadt in der ersten Planung vor dem 18. Juli 2012 so angegeben). Wieso könnten die Mieten hier in dieser Höhe weit über dem Leipziger und auch weit über dem LWB – Schnitt liegen?

Hinsichtlich der Miethöhe wird es noch Verhandlungen zwischen LWB und Stadt Leipzig geben. Diese werden aber erst möglich sein, wenn der genaue Sanierungsbedarf und die Sicherheitsauflagen bekannt sind. Dazu laufen aktuell die Vorplanungen.
Wie sind die Planungen zum Thema / Konzept dezentrales Wohnen seitens der Stadt Leipzig seit dem 18. Juli 2012 vorangeschritten? Gibt es speziell im Bereich Leipzig-Wahren aus Sicht der Stadt dazu bereits konkrete Vorstellungen, Ideen eine dezentrale Unterbringung und eine entsprechende Betreuungsstruktur zu stellen?

Gemäß dem Beschluss zum Konzept ist es an allen Standorten vorgesehen, neben der Betreibung auch Betreuungsangebote vorzuhalten. Die entsprechenden Ausschreibungen werden im Frühjahr 2013 stattfinden. Das Angebot, soziale Betreuung vorzuhalten, ist nicht durch den Gesetzgeber gefordert und stellt insofern eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig dar. Für die Betreuung und Beratung sollen Fachkräfte mit sozialarbeiterischer und möglichst ergänzend psycholoogischer/ psychotherapeutischer Ausbildung gebunden werden.

Die Soziale Betreuung ist maßgeblich verantwortlich für das Gelingen von Integration. Daneben ist eine umfangreiche Netzwerkarbeit wesentlicher Bestandteil der Leistung der sozialen Betreuung. Ziel ist die Herstellung von Transparenz hinsichtlich des Alltages und der Arbeit in der Einrichtung.

Als grundsätzliche Ziele der sozialen Betreuung an allen Standorten lassen sich folgende identifizieren:
· Milderung der Folgen der Flucht aus dem Herkunftsland und des persönlichen Schicksals,
· Unterstützung bei der Eingewöhnung in eine völlig neue Lebensweise,
· Unterstützung bei der Sicherung der gesundheitlichen und hygienischen Grundversorgung,
· Sensibilisierung für die Einhaltung der Wohnheimordnung,
· Deeskalation im Fall von Konflikten,
· Förderung von Selbsthilfeaktivitäten.

Dabei erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft sowie mit dem Sozialamt der Stadt Leipzig und gegebenenfalls weiteren Behörden.

Hält es die Stadt für möglich, diese Wohnungen / gegebenenfalls größere Miteinheiten von privat zu mieten, wie es die Bürgerinititive vorschlägt?

Im Zuge der Umsetzung des Konzeptes zur Unterbringung von Asylbewerbern prüfte die Stadt Leipzig verschiedenste Vorschläge und Angebote. Angebote privater Eigentümer wurden dabei ebenso berücksichtigt, wie jene der LWB. Im Endergebnis der Konzeptvorlage wurde im Juli bereits über ein Objekt beschlossen, dass sich in privatem Eigentum befindet.

Im Zuge der Diskussionen um den Standort Pittlerstraße nannte die BI weitere Objekte. Diese sind durch das Sozialamt hinsichtlich Ihrer Eignung geprüft worden. Im Zuge dieses Prüfprozesses wurde auch ein weiteres Objekt in die engere Wahl einbezogen. Eine entsprechende Vorlage befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Wer genau zahlt eigentlich genau die Mieten für Asylsuchende? Bund, Land, Kommune?

Die Kosten für die Unterkunft und Versorgung (inkl. Taschengeld) werden überwiegend durch die Kommune finanziert. Das Land Sachsen beteiligt sich an diesen Kosten mit einer jährlichen Pauschale i. H. von 4.500 ? pro Asylbewerber. Diese Pauschale deckt die entstehenden Kosten aber nicht vollständig ab.

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