Die Blindenleitstreifen in der Leipziger City waren schon mehrfach Thema im Leipziger Stadtrat. Immer wieder sorgten geparkte Fahrzeuge, Werbeschilder oder ohne Rücksicht draufgestellte Verkaufsstände für Ärger. Nach und nach erwarb sich das Marktamt Professionalität im Umgang mit dem Thema. Doch mittlerweile ist das Verkehrs- und Tiefbauamt zuständig. Und die Probleme beginnen wieder, meint die CDU-Fraktion. Und fragt am 20. September öffentlich nach.
“Bei Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen, z.B. für Informations- und Verkaufsstände, in der Petersstraße und der Grimmaischen Straße ist das dort vorhandene Blindenleitsystem zu beachten”, stellt sie in ihrer Anfrage fest. “Bisher war für diese Genehmigungen das Marktamt zuständig. Dessen Mitarbeiter haben zuletzt einen sachgerechten Umgang mit dem Blindenleitsystem praktiziert und bei Genehmigungen stets auf das Freihalten des Blindenstreifens geachtet.”
Aber seit Kurzem ist das Verkehrs- und Tiefbauamt für solche Sondernutzungsgenehmigungen zuständig.
“Die Situation hat sich deutlich verschlechtert, regelmäßig wird der Blindenstreifen mit Ständen überbaut”, stellt die CDU-Fraktion fest, die mit Stadtrat Konrad Riedel jemanden hat, der sich mit dem Thema seit Jahren intensiv beschäftigt. Dem gewöhnlichen Passanten fallen die Streifen im Pflaster nicht auf, wenn er nicht durch die eingelassenen Piktogramme darauf aufmerksam gemacht wird. Als Sehender ist er zumeist nicht angewiesen auf diese Hilfe. Und auch den meisten Gewerbetreibenden wird das System nichts sagen, wenn sie nicht darauf hingewiesen werden.
Neuer Versuch, Leipzigs Blindenleitstreifen sichtbar zu machen: Piktogramme für die Grimmaische Straße
Es passte natürlich. Am einen Ende …
Blindenleitsystem in Grimmaischer Straße: Bessere Orientierung für Blinde und Sehbehinderte in der Innenstadt
Man sieht sie oft durch die Straßen gehen …
Für Sehende meist unsichtbar: Leipzigs Blindenleitsystem braucht Hinweisschilder
Es schlängelt sich durch beide Fußgängerzonen …
“Bei persönlicher Ansprache sind die Betreiber erstaunt und zu entsprechenden Korrekturen bereit”, stellt die CDU in ihrer Anfrage fest. “Regelmäßig weisen sie darauf hin, dass sie bei der Erteilung der Genehmigung nicht auf das Freihalten des Blindenleitsystems hingewiesen wurden und keine entsprechenden Auflagen gemacht wurden.”
Dies verwundere um so mehr, da das Verkehrs- und Tiefbauamt als Baulastträger ja selbst zuständig für den Unterhalt des Blindenleitsystems sei, stellt die CDU-Fraktion fest und will deshalb im Stadtparlament wissen: “Was unternimmt die Amtsleitung des Verkehrs- und Tiefbauamtes, damit die für Sondernutzungsgenehmigungen zuständigen Mitarbeiter zügig zu einem sachgerechten Umgang mit dem Blindenleitsystem angehalten und geschult werden?”
Vielleicht hilft ja mal eine Schulung. Denn auch als gewöhnlicher Verwaltungsangestellter denkt man ja nicht immer darüber nach, dass für viele Mitmenschen (unsichtbare) Barrieren existieren in dieser Welt. Und in dieser Stadt.
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