Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat, Isabel Siebert, begrüßt Pläne der Stadtverwaltung, das geplante Parkhaus in der Käthe-Kollwitz-Straße zu fördern. Dafür sollen Mittel aus der Stellplatzablöse eingesetzt werden.
“Dieses Vorgehen ist vollkommen richtig, genau dafür ist die Stellplatzablöse da”, sagt Siebert, die Mitglied im Fachausschuss Umwelt und Ordnung des Stadtrates ist. “Bislang werden die Erlöse aus der Abgabe meist für Bus- und Bahnhaltestellen oder die Förderung des Radverkehrs genutzt. Die Sächsische Bauordnung nennt jedoch als ersten Punkt möglicher Verwendungen klar und deutlich ‘die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen’. Und der Bau des Parkhauses in der Käthe-Kollwitz-Straße ist genau das, was in der Bauordnung vorgesehen ist. Das sollten auch die Grünen zur Kenntnis nehmen.”
Siebert schlägt darüber hinaus vor, sich seitens der Verwaltung verstärkt mit dem Thema Quartiersgaragen zu beschäftigen. “Durch solche Einrichtungen kann gerade in Vierteln mit hohem Parkdruck die Situation entschärft werden. Hier sollten Bauherren im Zuge von Neubauvorhaben offensiv angesprochen und ihnen die Fördermöglichkeit aus Mitteln der Stellplatzablöse genannt werden.”
Sie ist sich sicher: “Bei aller Liebe zum Fahrrad: Das Auto wird langfristig das meistgenutzte Verkehrsmittel der Leipziger bleiben. Dazu gehören auch ausreichend Stellplätze. Wer sich dieser Realität verschließt, macht Politik ohne Rücksicht auf persönliche Lebensentwürfe.”
Sofern aufgrund zu erwartenden Autoverkehrs von/zu einem Gebäude notwendige Stellplätze (offene Stellplätze, Garagen, Carports etc) nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten geschaffen werden können, so hat der zur Schaffung Verpflichtete je Stellplatz einen Geldbetrag an die Stadt Leipzig zu bezahlen. Das regelt die 2005 verabschiedete Stellplatzablösesatzung der Stadt, die sich wieder auf die Sächsische Bauordnung beruft, wo es unter anderem heißt: “Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich vor allem nach Art und Zahl der vorhandenen und zu erwartenden Fahrzeuge der ständigen Benutzer und Besucher. Außer für Wohngebäude ist auch die Lage mit zu berücksichtigen.”Es gibt also Ermessensspielräume. In Leipzig erfolgt die Erhebung der Stellplatzablöse nach drei Zonen: 10.000 Euro pro Stellplatz innerhalb des Promenadenrings, 8.200 Euro pro Stellplatz bis zur Außengrenze des Stadtbezirkes Mitte und 4.100 Euro pro Stellplatz im übrigen Stadtgebiet.
Der Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte hatte die Vorlage der Stadtverwaltung für das 350-Plätze-Parkhaus nicht abgelehnt, weil damit Stellplätze für das Wohnviertel geschaffen werden sollten, sondern weil 290 der geplanten Stellplätze öffentliche Stellplätze sein sollen. Es soll also nicht – wie Isabel Siebert es befürwortet – eine Quartiersgarage werden, sondern ein Parkhaus, das den “Parksuchdruck” (so die Angaben der Stadtverwaltung) aus dem Umfeld der Gottschedstraße aufnehmen soll.
Die Stellplatzablösesatzung der Stadt Leipzig: www.leipzig.de/de/buerger/satzungen/6_09.pdf
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