Straßenbau in Leipzig ist ein heikles Thema. Unter anderem auch, weil die Stadt eigentlich kein Geld hat. Hätte sie es in ausreichendem Maße zur Verfügung, könnte sie alle Straßen regelmäßig sanieren, den Erfordernissen anpassen, umbauen. Wie 2004 die Eisenbahnstraße.
Sie bräuchte dafür auch kein Geld von den Anliegern zu verlangen. Dazu verpflichtet sie auch das 1993 verabschiedete Sächsische Kommunalabgabengesetz nicht. Auch wenn da die Prozente drin stehen, die die Stadt von den Anliegern kassieren soll – je nach Hauptzweck der Straße. 50 Prozent zum Beispiel für Straßen, “die überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen”. 25 Prozent wären es bei Straßen, die “überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen”. Hauptverkehrsstraßen wären Letzteres Doch darüber streiten sich in Sachsen und Leipzig die Geister.
Jetzt mit pekuniären Folgen für die Anlieger der Eisenbahnstraße zwischen Hermann-Liebmann-Straße und Torgauer Platz. Die Dramaturgie eines Dilemmas:
1. Akt 2003: Die Stadt will die komplette Eisenbahnstraße zwischen List-Platz und Torgauer Platz umbauen, attraktiver machen und einen Teil des Durchgangsverkehrs umlenken. Zum Beispiel auf die Adenauerallee, die parallel nördlich der Bahngleise entsteht und den Verkehr vierspurig von Paunsdorf auf das Tangentenviereck führt.
Während der Vorbereitungsphase für den Umbau im Frühjahr 2003 gehen die Stadtverwaltung und das damalige Regierungspräsidium davon aus, dass für den Abschnitt der Eisenbahnstraße zwischen Hermann-Liebmann-Straße und Torgauer Platz dasselbe gilt wie zwischen Hermann-Liebmann-Straße und List-Platz. Letzteres Stück liegt im Sanierungsgebiet Leipziger Osten, also fallen nach Baugesetzbuch § 147 keine Ausbaubeiträge an.
Für den Abschnitt bis Torgauer Platz gingen Stadt und Regierungspräsidium davon aus, dass der Umbau nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert werde. Auch bei GVFG-Mitteln erfolgt kein Abzug von Straßenausbaubeiträgen.
2. Akt: Im Oktober 2003 entscheidet das sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Maßnahme sei nicht GVFG-förderfähig. Die Stadt beantragte für das Straßenstück nun Förderung aus dem Programm “Soziale Stadt”. Hierbei würden auch keine Straßenausbaubeiträge anfallen.
3. Akt: In der Bekanntgabe der Straßenausbaumaßnahmen für das Jahr 2004 durch die Stadt wird die Eisenbahnstraße als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Am 18. Februar 2004 fasst die Ratsversammlung einen Beschluss zur geänderten Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahnstraße. Eine Aussage zu Straßenausbaubeiträgen enthielt er nicht. Am 25. Februar 2004 bestätigt das Regierungspräsidium den Antrag der Stadt auf hundertprozentige Förderung aus Mitteln des Programms “Soziale Stadt”.
Höhepunkt des 3. Akts: Ende 2004 wird die umgebaute Eisenbahnstraße feierlich übergeben.
4. Akt – die dramatische Wendung: Am 16. März 2007 stellt das Regierungspräsidium im Prüfvermerk zur Mittelverwendung durch die Stadt fest, dass die Förderung nach Abzug des KAG-Anteils erfolgt. Mit anderen Worten: Es sind Straßenausbaubeiträge zu erheben. Dagegen legte die Stadt Widerspruch ein. Erfolglos.
5. Akt: Da die Stadt weiter der Überzeugung ist, die Eisenbahnstraße sei eine Hauptverkehrsstraße, verschickt sie am 9. November 2009 Straßenausbaubeitragsbescheide für die äußere Eisenbahnstraße in anteiliger Höhe von 25 Prozent.
Am 27. November 2009 erhebt Leipzig Klage gegen den Freistaat Sachsen über die Feststellung der Zuwendungsfähigkeit von Kosten für die Umgestaltung der Eisenbahnstraße. Am 10. Dezember 2009 forderte das Regierungspräsidium die Stadt auf, Beiträge für die Eisenbahnstraße als Haupterschließungsstraße zu erheben. Zu einer solchen war nach Auffassung des Freistaates die Eisenbahnstraße nach Freigabe der Konrad-Adenauer-Allee geworden.
6. Akt: Die Stadt versendet am 18. Dezember 2009 Nacherhebungsbescheide zur Eisenbahnstraße als Haupterschließungsstraße und fordert gleichzeitig die Anlieger auf, dagegen Widerspruch zu erheben und einen Aussetzungsantrag zu stellen. Im Januar 2010 wird die Vollziehung der Nacherhebungsbescheide ausgesetzt. Man hofft auf die Einsicht des Gerichtes.
7. Akt: Am 26. Oktober 2011 geht das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 24. Mai 2011 bei der Stadt ein: Die Stadt unterliegt im Rechtsstreit mit dem Freistaat. Die Stadt kann sich mit ihrer Argumentation, bei dem durch die Eisenbahnstraße fließenden Verkehr aus und nach weiter entfernten Stadtteilen (48 Prozent des Verkehrsaufkommens) handele es sich um überörtlichen Durchgangsverkehr, nicht durchsetzen. Da eine Revision geringe Erfolgschancen hätte, verzichtet die Stadt auf dieses Rechtsmittel.
8. Akt: Die neuen Nacherhebungsbescheide gehen jetzt an die betroffenen Anlieger raus. Einen Monat lang haben sie Zeit, die restlichen 25 Prozent anteilig zu bezahlen. Da auch die Stadt einen nicht unerheblichen Teil Liegenschaften unter den 74 betroffenen Grundstücken hat, zahlt auch sie.
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“Für uns hat das alles keinen Vorteil”, sagt Baubürgermeister Martin zur Nedden am Dienstag, 31. Januar, bei einer anberaumten Pressekonferenz zum Thema. Man wolle zumindest jetzt ausloten, wie man die entsprechenden Abschnitte im Sächsischen Kommunalabgabengesetz ändern könne. Entsprechende Formulierungen gäbe es in anderen Bundesländern schon längst nicht mehr. Aus gutem Grund. Gerade die massiven Eingemeindungen in den letzten Jahren haben auch in Sachsen die Situation drastisch verändert. Hauptverkehrsstraßen, die noch Anfang der 1990er Dörfer außerhalb der Stadt miteinander Verbanden und über Leipziger Territorium passierten, waren damals Hauptverkehrsstraßen – sind aber seit der Eingemeindung, obwohl sich nichts geändert hat, Haupterschließungsstraßen.
Das Problem: Leipzig wird fast allein kämpfen. Denn ein Großteil der sächsischen Gemeinden – unter ihnen Dresden und Chemnitz – hat ihre Straßenausbaubeitragssatzung mittlerweile abgeschafft. Ohne eine solche Satzung greifen die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes nicht – der Freistaat kann die Kommunen nicht mehr zum Erheben von Ausbaubeiträgen bei den Anliegern verdonnern.
Eher marginal ist da tatsächlich die Frage, ob die Eisenbahnstraße tatsächlich nur eine Haupterschließungsstraße ist. Denn 48 Prozent des Verkehrs sind zwar Durchgangsverkehr – aber eben auch zu weiter entfernten Leipziger Stadtteilen. Die Richter haben den Begriff “überörtlich”, den der sächsische Gesetzgeber 1993 verwendet hat, so wörtlich genommen, wie er da steht. Gleichzeitig hat das Gericht die Aussagen zur Adenauerallee, die auch die Eisenbahnstraße massiv entlasten sollte, ernst genommen. “Dass sich das Verkehrsaufkommen seitdem so erhöht hat, war damals nicht abzusehen”, sagt zur Nedden.
Da im Abschnitt zwischen Hermann-Liebmann-Straße von 1,36 Millionen verbauter Euros 1,1 Millionen als beitragsfähig gewertet werden, ist Leipzig nun verpflichtet, die anteiligen 550.000 Euro einzutreiben. Die Hälfte wurde ja von den Anliegern schon bezahlt, einige Anlieger haben auch schon die zweite Rate überwiesen. “Und mit den anderen werden wir, wo es sein muss, auch Kulanzregelungen treffen”, sagt der Baubürgermeister, der die ganze Sache “unerfreulich” findet.
Zeitgemäß ist das bürokratische Regelungswesen dazu tatsächlich nicht mehr.
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Leipzig:
www.leipzig.de/de/buerger/satzungen/6_10.pdf
Broschüre des Sächsischen Innenministeriums zu Kommunalabgaben in Sachsen:
www.kommunale-verwaltung.sachsen.de/download/Kommunale_Verwaltung/Kommunalabgaben_in_Sachsen.pdf
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