Am Gebäude Jahnallee 61 muss auf Veranlassung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege kurzfristig eine Notsicherung vorgenommen werden: Der Eckbereich im dritten Obergeschoss ist einsturzgefährdet, teilt das Leipziger Baudezernat mit.
Die Arbeiten haben am Dienstag, 31. Januar, begonnen. Eine von außen anzubringende Stützkonstruktion aus Holzbalken, eine so genannte Gurtung bzw. Bandagierung mit Rückverankerung durch Stahlseile an tragenden Gebäudeteilen im Inneren des Hauses, soll den Eckbereich und die Holzveranda auf der Straßenseite sichern. Die Arbeiten werden von einem Hubsteiger aus erledigt.
Ursache der Schäden am Eckbereich im dritten Obergeschoss sind letztlich die Niederschläge, die jahrelang durch das undichte Dach eindringen konnten. Zudem wird im Zusammenhang mit der aktuellen winterlichen Wetterlage davon ausgegangen, dass die statische Situation des Hauses durch die zusätzlichen Schneelasten verschlechtert wird.
Die jetzt anstehenden Notsicherungsmaßnahme dient der Gefahrenabwendung und dem Schutz Dritter. Sie verhindern nicht, dass weiter Wasser eindringt und noch andere Gebäudeteile geschädigt werden. Der seit dem Bekanntwerden der Schäden gesperrte Gehweg bleibt auch nach der Notsicherung gesperrt. Zur Rettung des Gebäudes wäre es erforderlich, unverzüglich das Dach abzudichten und die geschädigten Bauteile in Stand zu setzen. Die Veranlassung dieser Arbeiten obliegt aber dem Eigentümer.
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