Jahrelang konnte die Stadt aus rechtlichen Gründen nichts tun und jetzt geht alles ganz schnell: Der unschöne Burgplatz wird einer Kur unterzogen. Mit einer eilbedürftigen Vorlage trickst sie den englischen Eigentümer aus, so dass dieser nicht doch noch ein Bauinteresse anmelden kann.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 45.7 “Burgplatz, Burgstraße, Schloßgasse” ist heute (29. Februar) einstimmig und ohne Diskussion vom Leipziger Stadtrat angenommen worden. Das metertiefe Loch in überaus zentraler Lage sei ein Schandfleck, wie Baubürgermeister Martin zur Nedden es erst kürzlich wieder bezeichnet hatte und als städtebaulicher Missstand zu werten. Und damit spricht er wohl allen Leipzigern aus der Seele.
Die Eilbedürftigkeit der Vorlage wird von der Verwaltung so begründet: “Im Interesse der Zielsetzung der Stadt ist es erforderlich, schnellstmöglich durch den Ratsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes einen planungsrechtlichen Status Quo zu schaffen. Im normalen Vorlagendurchlauf wäre dies möglicherweise nicht zu erreichen, da aufgrund der Veröffentlichung der Vorlage im öffentlich zugänglichen Ratsinformationssystem der Grundstückseigentümer der Baugrube sich eine Rechtsposition schaffen könnte, die der Zielsetzung der Stadt entgegen steht.”
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Im Klartext: Die Stadt wendet einen rechtlichen Kniff an, damit der jetzige Eigentümer nicht handeln kann. Das scheint aber nach dem jahrelangen Brachliegen der Fläche kaum zu passieren. Trotzdem muss sich die Stadt absichern. Ein Verfüllungsgebot soll also her, dass damit erreicht wird, dass der gesamte Burgplatz als öffentlicher Platz ausgewiesen wird. Und somit wieder unter Kontrolle der Kommune liegt.
Einen Zeitplan gibt es noch nicht, aber das ist auch erst mal zweitrangig. Denn ein Jahr mehr oder weniger ist nun auch schon egal – die Hauptsache ist, dass endlich was passiert.
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