Die Zeit der „Privatisierungsbremse“ als Bürgerbegehren scheint fast abgelaufen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat am heutigen Tag die Klage der Organisatoren um Mike Nagler gegen die Entscheidung, es nicht durchzuführen abgewiesen. Tragende Gründe für die Ablehnung der Klage sei, so OBM Burkhard Jung, dass das Ziel des Bürgerbegehrens selbst, zukünftig den Stadtrat Leipzig mit einer 2/3-Mehrheit Verkäufe von kommunalem Eigentum beschließen zu lassen, gegen die Gemeindeordnung in Sachsen verstoße.
Diese sieht für Beschlüsse über Verkäufe von kommunalem Eigentum eine einfache Mehrheit, also mehr als 50 Prozent der Abstimmenden im Stadtrat vor. Das Begehren hatte 2/3 gefordert. Die Stadträte in Sachsen sind jedoch an die sächsische Gemeindeordnung gebunden.
Bereits während des Begehrens war die Frage aufgekommen, ob sich das Ansinnen nicht an das Land Sachsen richten müsste, da auf dieser Ebene Änderungen an der Gemeindeordnung vorgenommen und beschlossen werden. Allerdings ist damit die Hürde ungleich höher. Während für ein erfolgreiches Bürgerbegehren in Leipzig derzeit bei den an die (wachsenden) Bevölkerungszahlen gekoppelten Unterschriften „nur“ rund 24.000 genügen, sind es auf Landesebene bereits rund 450.000.
Entscheidendes Argument darüber hinaus, dass es das Gericht als erwiesen ansah, dass solche Entscheidungen über kommunale Verkäufe immer einzeln entschieden werden müssen, einen “Vorratsverkauf” dürfe es nicht geben. Eine Berufung gegen dieses Urteil ist möglich.
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