Neustart für insolvente Verbraucher/-innen wird leichter: Schuldbefreiung nach drei Jahren
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung verabschiedet. Für Privatpersonen oder selbständige Einzelunternehmer beträgt nun im Fall einer Insolvenz die Zeit bis zu einer Schuldbefreiung drei Jahre, statt bisher sechs.
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