CDU zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade des Landes Sachsen-Anhalt bei der Erhöhung des Rundfunkbeitrag stattgegeben. Damit steigt der Rundfunkbeitrag vorläufig um 86 Cent auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an.
Aktuelle Kommentare