Rund 70.000 Unternehmen in Sachsen müssen sich derzeit gegenüber der Sächsischen Aufbaubank (SAB) dazu äußern, wie sie die Corona-Soforthilfen (Soforthilfe-Zuschuss Bund) verwendet haben. Diese Hilfen wurden im Frühjahr 2020 schnell und unbürokratisch ausgezahlt, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Der Soforthilfe-Zuschuss des Bundes betrug je nach Unternehmensgröße bis zu 15.000 Euro. Der Bund hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angewiesen, über die SAB ein sogenanntes Rückmeldeverfahren einzuleiten.

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fabian Magerl betont: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die in einer der schwersten Krisen auf schnelle Hilfe angewiesen waren, Jahre später unter neuen Maßstäben beurteilt werden. Besonders problematisch ist, dass die ursprünglichen Richtlinien mehrfach angepasst wurden, was für viele Unternehmen zu Unsicherheiten führte. Zudem war die Kommunikation unklar, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die Hilfen auch zur Deckung des Lebensunterhalts von Selbstständigen genutzt werden durften.“

HWK-Hauptgeschäftsführer Volker Lux unterstreicht: „Gerade das Handwerk und die kleinen Unternehmen haben während der Pandemie um ihr wirtschaftliches Überleben gekämpft. Jetzt werden sie Jahre später noch einmal zur Kasse gebeten, obwohl sie damals genau das getan haben, was von ihnen verlangt wurde: Arbeitsplätze sichern, durchhalten und weitermachen.“

Unternehmen dürften nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Während in anderen Bundesländern oft nur stichprobenartig geprüft werde, müssten in Sachsen alle betroffenen Unternehmen Nachweise über ihren Liquiditätsengpass in den Monaten der Corona-Krise erbringen.

Dr. Fabian Magerl erklärt: „Diese Rückforderungen treffen viele Betriebe in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Eine faire Lösung muss den ursprünglichen Zweck der Hilfen respektieren und darf Betriebe nicht in wirtschaftliche Bedrängnis bringen. Wir brauchen jetzt Pragmatismus statt Bürokratie.“

Die IHK zu Leipzig fordert eine unternehmerfreundliche Lösung:

  • Rückforderungen müssen auf klare, nachweisbare Überzahlungen beschränkt bleiben.
  • Keine flächendeckenden Prüfungen, sondern gezielte Kontrollen, um Bürokratieaufwand und wirtschaftliche Schäden zu minimieren.
  • Falls Rückzahlungen fällig werden, müssen Unternehmen ausreichend Zeit erhalten, um ihre Liquidität zu sichern – mit zinslosen Ratenzahlungen und realistischen Fristen.
  • Niemand darf für anfängliche Unklarheiten in der Kommunikation der Förderkriterien nachträglich bestraft werden.
  • Die steuerliche Absetzbarkeit von Rückzahlungen muss sofort ermöglicht werden.
  • Es braucht eine bundesweit einheitliche und wirtschaftsfreundliche Regelung.

Das Rückmeldeverfahren liegt bei der Sächsischen Aufbaubank. „Uns ist bewusst, dass die Kolleginnen und Kollegen der SAB versuchen, ihrem Auftrag so gut wie möglich gerecht zu werden“, betont Magerl. „Unser Anliegen richtet sich an die politischen Entscheidungsträger, damit sie jetzt schnell für eine praktikable Lösung sorgen. Es ist unsere Aufgabe, für die Unternehmen einzutreten – und das tun wir hier mit Nachdruck.“ Die IHK werde sich gemeinsam mit der HWK gegenüber den politischen Akteuren für eine faire Lösung einsetzen; beide Kammern stehen ihren Mitgliedern beratend und unterstützend zur Seite.

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