Der Stadtrat von Grimma lehnte die Beschlussvorlage zur Feststellung des Ablehnungsgrundes von Kerstin Köditz (GRIMMA zeigt Kante – Für Demokratie vor Ort) auf Mandatsverzicht ab. Kerstin Köditz hatte nach der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 erklärt, ihr Amt als Stadträtin nicht antreten zu wollen. Sie berief sich dabei auf § 18 der Sächsischen Gemeindeordnung, der einen Verzicht aus „wichtigem Grund“ ermöglicht.
Ihre Begründung: eine über zehnjährige ehrenamtliche Tätigkeit als Kreis- und Stadträtin. Im Ergebnis der Wahl zum Stadtrat Grimma am 9. Juni 2024 entfiel auf das überparteiliches Bündnis „GRIMMA zeigt Kante – Für Demokratie vor Ort“ ein Sitz im Stadtrat Grimma.
In der Sitzung am 19. September 2024 erkannte der Stadtrat der Stadt Grimma diesen Ablehnungsgrund nicht an. Das Landratsamt des Landkreises Leipzig stellte daraufhin die Rechtswidrigkeit des Beschlusses fest und forderte die Stadt Grimma auf, den Verzicht bis zum 18. Dezember 2024 anzuerkennen. Nach Ansicht der Rechtsaufsicht handelt es sich um einen „absoluten Ablehnungsgrund“, bei dem den Stadtratsmitgliedern kein Ermessensspielraum zusteht.
In der Sitzung am 12. Dezember 2024 hielt der Stadtrat Grimma an seiner Entscheidung fest und verweigerte erneut die Anerkennung. Daraufhin griff das Landratsamt ein: Mit Bescheid vom 14. Januar 2025 wurde die Stadt angewiesen, den Mandatsverzicht bis spätestens 28. Februar 2025 offiziell festzustellen. Sollte der Stadtrat weiterhin nicht einlenken, droht eine Ersatzvornahme durch die Rechtsaufsicht des Landratsamtes.
Die Abstimmung über den Antrag von Kerstin Köditz fiel im Stadtrat folgendermaßen aus: Acht Mitglieder stimmten gegen die Anerkennung des Ablehnungsgrundes, vier befürworteten sie, fünf enthielten sich.
Zu den Sitzungsergebnissen: https://www.grimma.de/portal/meldungen/ergebnisse-des-stadtrates-vom-27-februar-2025-900006482-27290.html?rubrik=900000045
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