Mit Hilfe von Praxischecks untersucht die Bundesregierung im direkten Dialog mit Praktikerinnen und Praktikern die Praxistauglichkeit von Regelungen und deren Vollzug – so auch im Lebensmittelhandwerk. Bei einem Workshop im August 2024 in Dresden haben der Bund, der Freistaat Sachsen, der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), zwölf Vertreterinnen und Vertreter des Lebensmittelhandwerks (Bäcker, Fleischer und Konditoren) sowie neun Beteiligte sächsischer Vollzugsbehörden (u.a. Lebensmittelüberwachung) bürokratische Hemmnisse im Lebensmittelhandwerk identifiziert.

Das betrifft die Bereiche Lebensmittelhygiene, Allergenkennzeichnung, Arbeitsschutz sowie Sondergenehmigungspflichten. Das Ergebnispapier mit 26 konkreten Lösungsansätzen für den Abbau unnötiger Bürokratie in dieser Branche ist ab sofort online beim BMWK abrufbar.

Zu dem Workshop in den Räumen der Handwerkskammer Dresden hatten die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) geladen.

Die im Praxischeck identifizierten Entlastungsmaßnahmen reichen vom Verzicht der Dokumentation der Kühltemperaturen über die Abschaffung regelmäßiger allgemeiner Weiterbildungspflichten für Berufskraftfahrer bis hin zum Auflösen von Widersprüchen zwischen Arbeitsschutz- und Hygienevorgaben. Es hat sich gezeigt, dass ein Großteil aller Vorgaben auf europa- oder bundesrechtlicher Gesetzgebung basiert. Die zuständigen Stellen werden die Vorschläge nun auf ihre Umsetzbarkeit prüfen.

„Allergene, Kühlraum- bzw. Kühlschranktemperaturen, Arbeitszeiten, Hygieneschulungen des Personals, Reinigungspläne und vieles mehr – Unternehmer im Lebensmittelhandwerk müssen zahlreiche Berichts- und Dokumentationspflichten erfüllen, um ihren Betrieb ordnungsgemäß zu führen. Diese bürokratischen Vorgaben kosten Zeit und Geld und belasten insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen“, sagt Wirtschaftsminister Dirk Panter und betont:

„Angesichts der vielfältigen Belastungen für das Lebensmittelhandwerk müssen wir dringend Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten schaffen. Dafür gibt es nicht nur auf gesetzlicher Ebene, sondern auch im Vollzug Stellschrauben. Nicht alles, was für industrielle Großunternehmen sinnvoll erscheint, kann in gleicher Weise für Kleinst- und Kleinbetriebe gelten.

Ich freue mich, dass wir einige solcher Stellschrauben im Praxischeck Lebensmittelhandwerk gemeinsam mit dem BMWK, BMEL und mithilfe der Praktikerinnen und Praktiker identifiziert haben und nun angehen. Allen Beteiligten danke ich herzlich für ihr Engagement. Mein besonderer Dank gilt den sächsischen Vertretern des Lebensmittelhandwerks, die sich hier ehrenamtlich und mit großem Sachverstand eingebracht haben.“

Die Diskussion mit den Unternehmen und Vollzugsbehörden hat erneut deutlich gemacht, dass bereits durch eine entsprechende Aufklärung seitens der Behörden oder auch hilfreiche Handreichungen wie Merkblätter und Checklisten den Unternehmen die Umsetzung der bestehenden Vorschriften erleichtert werden kann. Es gilt nun, bestehende Spielräume der europäischen wie auch der nationalen gesetzlichen Vorschriften zu nutzen und die konkreten Handlungsempfehlungen umzusetzen.

Wirtschaftsminister Panter weiter: „Neben Erleichterungen bei bürokratischen Pflichten bedarf es nach den Erkenntnissen des Praxischecks auch besserer Aufklärung über Art und Umfang der Dokumentationspflichten. Erforderlich sind einheitliche, nachvollziehbare und verlässliche Vorgaben, die sich auf das gesetzliche Mindestmaß beschränken. Dadurch kann vermieden werden, dass Unternehmer aus Unsicherheit einen höheren Aufwand als eigentlich erforderlich betreiben, um sich gesetzestreu zu verhalten.“

Mit den sogenannten Praxischecks verfolgt das BMWK einen neuen Ansatz, um bürokratische Hemmnisse effektiv abzubauen. Hierzu simuliert das BMWK gemeinsam mit Experten aus Wirtschaft und Verwaltung Prozesse von Anfang bis zum Ende, um für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse auszumachen und Lösungen zu entwickeln.

Das BMWK hat bereits erfolgreich Praxischecks in den Bereichen Photovoltaik, Windenergie an Land, Wärmepumpen und Energiedienstleistungsgesetz durchgeführt und die Ergebnisse in entsprechenden Gesetzentwürfen berücksichtigt. Weitere Praxischecks sind in Arbeit.

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