Eine neue Stellplatzsatzung der Stadt soll Anreize schaffen, mehr öffentliche Verkehrsmittel und Carsharing zu nutzen. Zugleich will Leipzig die Freiräume ausschöpfen, die der Freistaat für entsprechende Satzungen bietet – und Investoren so mehr Flexibilität beim Bau bieten. Oberbürgermeister Burkhard Jung hat jetzt nach einem Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg einen Entwurf zu dieser Satzung vorgelegt, der Stadtrat entscheidet abschließend darüber. Erst wenn die neue Stellplatzsatzung öffentlich bekannt gemacht wurde, tritt sie in Kraft.
Prinzipiell fließt insbesondere die städtische Lage der Immobilie und deren Verkehrsanbindung in die Stellplatz-Berechnungen mit ein. Bei optimaler Anbindung an Bus und Bahn und wenn weitere Kriterien zutreffen soll es künftig theoretisch möglich sein, dass sich bei Wohnungen die notwendige Anzahl der Stellplätze um bis zu 45 Prozent reduziert, bei Gewerbe um maximal 75 Prozent.
Zu den relevanten Kriterien zählt dann beispielsweise, wenn Investoren Mietern Zuschüsse zu Job- oder Semesterticket zahlen, oder wenn sie konkrete Maßnahmen eines Mobilitätskonzeptes vorlegen können. Stellplätze für Menschen mit Behinderungen hingegen müssen zwingend vorgehalten werden und können nicht durch entsprechenden Ersatz ausgeglichen werden. Ebenso sind laut der neuen Satzung keine Sonderregelungen für gewerbliche Stellplätze fachlich begründbar.
Abweichende Regelungen kann es etwa bei Kulturdenkmalen geben, um hier gegebenenfalls zu verhindern, dass das Denkmal Schaden nimmt. Vorgesehen ist zudem, dass bis zu 80 Prozent der laut Verordnung vorgesehenen Parkplätze durch Carsharing kompensiert werden können.
Die bestehende Leipziger Stellplatzsatzung stammt aus dem Jahr 2019. Im gleichen Jahr hatte der Stadtrat die Verwaltung beauftragt zu analysieren, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Stellplätzen insbesondere von Gewerbetreibenden ist. Diese Analyse floss in die vorliegende Neuregelung ein. Zugleich bietet die vom Rat beschlossene Mobilitätsstrategie die Richtschnur, welche Anreize und Entlastung die Verwaltung für Bauherren und Bauherrinnen schaffen soll.
Baubürgermeister Thomas Dienberg sagt: „Durch die neue Satzung wird die Zahl der geforderten Stellplätze aufs Notwendige reduziert. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Wohnraum künftig günstiger geschaffen werden kann. Damit kommen wir auch den Forderungen der Bauwirtschaft nach flexibleren Regelungen weitgehend entgegen. Ein kompletter Stellplatzverzicht wie etwa in Berlin ist jedoch nicht möglich.“
Stellplatzsatzungen geben vor, wie viele Parkplätze für Autos und Fahrräder bei Neubauvorhaben oder wesentlichen Umbauten eingeplant werden müssen. Dies richtet sich unter anderem nach der Anzahl und Größe der Wohnungen bzw. Gewerbeeinheit oder danach, wie gut das jeweilige Stadtquartier an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist. Richtwerte hierfür bietet die Sächsische Bauordnung, deren Spielräume nun weiter ausgereizt werden sollen.
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