Rund 34.200 sächsische Grundschülerinnen und Grundschüler der 4. Klassen erhalten nächste Woche (Freitag, 14. Februar) zusammen mit den Halbjahresinformationen ihre Bildungsempfehlung für eine der weiterführenden Schulen. Bis zum 7. März 2025 müssen die Eltern ihre Kinder dann an einer Oberschule, Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium ihrer Wahl anmelden.
„Im letzten Schuljahr folgten rund 75 Prozent der Eltern der erteilten Bildungsempfehlung. Der professionellen Einschätzung der Lehrkräfte zu vertrauen ist immer der richtige Weg“, machte Kultusminister Conrad Clemens deutlich. Die Sorgen der Eltern, mit der Entscheidung den weiteren Lebensweg ihrer Kinder in Stein zu meißeln, sind nach Auffassung des Ministers unbegründet.
„In Sachsen gibt es keine Einbahnstraße bei den Bildungswegen. Den Schülern stehen alle Türen offen, egal welche Schule sie wählen“, so Clemens. Es komme darauf an, dass das Wohl des Kindes und seine Fähigkeiten im Mittelpunkt der Entscheidung stehen.
Wenn Eltern und ihre Kinder noch nicht genau wissen, auf welche weiterführende Schule sie wechseln möchten und noch mehr Informationen über die Schulen in ihrem Umkreis benötigen, dann erhalten sie auf der Sächsischen Schuldatenbank einen umfangreichen Überblick über alle Schulen in Sachsen. https://www.schuldatenbank.sachsen.de/
Zahlen
Im letzten Schuljahr 2023/2024 haben von rund 33.800 Grundschülern 32.743 eine Bildungsempfehlung erhalten. 17.113 Schülerinnen und Schüler und damit 52,3 Prozent erhielten eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium. 47,7 Prozent der Grundschüler (15.630) hatten eine Empfehlung für die Oberschule bekommen. Rund drei Prozent der Grundschüler erhielten keine Bildungsempfehlung, da sie entweder in DAZ-Klassen oder inklusiv lernzieldifferent unterrichtet werden.
Ca. 19 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium entschieden sich für die Oberschule und ca. 6 Prozent wählten trotz Oberschulempfehlung den Weg auf das Gymnasium.
Somit lernen im Schuljahr 2024/25 insgesamt 13.774 Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5 eines öffentlichen Gymnasiums. Darunter haben 910 Schülerinnen und Schüler (6,6 Prozent) eine Bildungsempfehlung für die Oberschule erhalten. An einer öffentlichen Oberschule lernen im Schuljahr 2024/25 insgesamt 17.936 Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 5. Darunter haben 3.239 Schülerinnen und Schüler (18,1 Prozent) eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten.
Hintergrund zur Bildungsempfehlung
Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird erteilt, wenn der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Halbjahresinformation 2,0 oder besser ist und keines dieser Fächer mit der Note »ausreichend« oder schlechter benotet wurde.
Zudem müssen das Lern- und Arbeitsverhalten der Schülerin oder des Schülers, die Art und Ausprägung der schulischen Leistungen und die bisherige Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird. Die Bildungsempfehlung für das Gymnasium wird auch erteilt, wenn die Schülerinnen und Schüler diese Anforderungen am Ende des Schuljahres erfüllen.
Auch ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium können Schülerinnen und Schüler bis zum 7. März 2025 an einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet werden.
Am 11. März 2025 (Ersttermin) nehmen diese Schülerinnen und Schüler an einer schriftlichen Leistungserhebung teil. Die Aufgaben werden zentral erstellt und berücksichtigen zu gleichen Teilen die Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht.
Vom 11. März bis zum 20. März 2025 wird mit den Eltern ein verpflichtendes Beratungsgespräch am Gymnasium geführt. Eine Nichtteilnahme am Beratungsgespräch zählt als Rücknahme des Antrages zur Aufnahme an einem Gymnasium. Am Ende entscheiden die Eltern in eigener Verantwortung.
Unbenommen davon wird die Bildungsberatung an der Oberschule ab der Klassenstufe 5 kontinuierlich fortgeführt. Lässt die Entwicklung des Lern- und Arbeitsverhaltens ein erfolgreiches Bewältigen der Anforderungen am Gymnasium erwarten und liegen auf dem Jahreszeugnis auch die entsprechenden Leistungen in den einzelnen Fächern vor, ist am Ende einer jeden Klassenstufe ein Übergang auf das Gymnasium möglich. Ein Antrag der Eltern zum Wechsel auf das Gymnasium muss am Anfang des zweiten Halbjahres vorliegen.
Aber auch nach erfolgreichem Besuch der Oberschule können Schülerinnen und Schüler in einem dreijährigen Bildungsgang an einem Beruflichen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife erwerben.
Keine Kommentare bisher