Die Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen ruft Beschäftigte an kommunalen Kitas und Horten der Stadt Leipzig für den 12. Februar 2025 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Von dem Streikaufruf sind ebenfalls Beschäftigte im städtischen Betrieb Behindertenhilfe (SEB) und im Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe (VKKJ) betroffen.

Hintergrund der Arbeitsniederlegungen sind die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, deren zweite Verhandlungsrunde am 17./18. Februar in Potsdam stattfindet. Die erste Verhandlungsrunde am 24. Januar ging ohne Ergebnis zu Ende.

Burkhard Naumann, Vorsitzender der GEW Sachsen, kritisiert das Verhalten der kommunalen Arbeitgeber: „In dieser angespannten Zeit benötigen wir schnell einen guten Tarifabschluss für die Beschäftigten der Kommunen. Die Arbeitgeber haben leider die Chance vergeben, zu Beginn der Verhandlungen ein ordentliches Angebot auf den Tisch zu legen. Nun erhöhen wir als GEW den Druck, um zügig zu einem guten Ergebnis zu kommen.

Es kann nicht sein, dass die schlechte Haushaltsplanung auf den Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Hier braucht es gemeinsame Lösungen der Sozialpartner. Auch das Land und der Bund müssen ihre Hausaufgaben machen und den Kommunen stärker unter die Arme greifen. Neben Entgelterhöhungen braucht es auch Entlastungen. Gerade pädagogische Fachkräfte an Kitas sind aufgrund der hohen Belastung durch zu große Gruppen häufiger krank als andere Beschäftigtengruppen. Wir fordern mehr freie Tage und mehr Selbstbestimmung über die Arbeitszeit.“

Die Streikenden versammeln sich ab 10 Uhr zu einer Kundgebung auf dem Richard-Wagner-Platz. Pressevertreter*innen sind herzlich eingeladen, die Versammlung zu besuchen. Vor Ort stehen Burkhard Naumann, Vorsitzender der GEW Sachsen, sowie Matthes Blank, Pressesprecher der GEW Sachsen, für Gespräche und Presseanfragen zur Verfügung.

Die GEW fordert für die Beschäftigten von Bund und Kommunen: 

  • 8 Prozent mehr Gehalt – mindestens 350 Euro
  • höhere Zuschläge für Überstunden und besondere Arbeitszeiten
  • drei zusätzliche freie Tage pro Jahr
  • ein „Meine-Zeit-Konto“, in dem die Beschäftigten Entgelterhöhungen und Zuschläge ansparen können, um sie zur Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit oder für zusätzliche freie Tage beziehungsweise längere Freistellungsphasen zu nutzen
  • einen Gewerkschaftsbonus in Form eines weiteren freien Tages pro Jahr für Gewerkschaftsmitglieder eine Wiederaktivierung der Regelungen zur Altersteilzeit

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