Der Bundestag hat wichtige Änderungen für die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen, die kurzfristig zu einer weitreichenden Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage führen. Das Gesetz sieht wesentliche Verbesserungen bei der Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der SBZ und DDR vor.
Hierzu gehören insbesondere die einmalige Erhöhung der „Opferrente“ für die politischen Häftlinge von derzeit 330 Euro auf 400 Euro zum 1. Juli 2025 und deren jährliche Dynamisierung ab dem Jahr 2026 sowie die Abschaffung der Bedürftigkeitsprüfung. Darüber hinaus sollen auch die Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte einmalig erhöht und jährlich an die allgemeine Rentenentwicklung angepasst sowie ein bundesweiter Härtefallfonds errichtet werden.
Nachdem viele Betroffene Jahrzehnte lang erleben mussten, dass sie mit ihren Anerkennungsverfahren scheitern, wird nunmehr eine Vermutungsregelung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden der SED-Opfer eingeführt. Zudem sollen auch Zwangsausgesiedelte und Opfer, die von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der DDR betroffen waren, Entschädigungsleistungen erhalten.
Sozialministerin Petra Köpping zum Beschluss des Bundestages: „Wir haben seit vielen Jahren mit den Betroffenen vehement für diese Verbesserung gekämpft, um die Betroffenen wirksam zu unterstützen und damit ein Stück mehr Gerechtigkeit zu erreichen. Der Beschluss ist ein klares Zeichen, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Bundesrepublik wie auch im Freistaat Sachsen fördert und stärkt.
Mit diesem gemeinsamen Vorhaben, das die Tragweite politisch motivierter Verfolgung in der DDR wiederholt anerkennt und gleichzeitig die Versorgung der Betroffenen auf eine neue Grundlage stellt, wird die Solidarität, das Miteinander und die Demokratie in unserem Land deutlich gestärkt.
Der Freistaat Sachsen, mein Haus und ich persönlich werden auch in Zukunft alles daransetzen, um Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR so gut wie möglich zu unterstützen und gleichzeitig an das ihnen widerfahrene gesellschaftliche Unrecht zu erinnern, damit dieses Unrecht niemals in Vergessenheit gerät und sich in Zukunft nicht wiederholen kann.“
Darüber hinaus wurde ein gemeinsamer Entschließungsantrag verabschiedet. Damit sollen die Geschädigten des staatlich organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe anerkannt und besser unterstützt werden – ein Vorhaben, das das Sozialministerium seit langem befürwortet.
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