Nach einem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln in Brandenburg haben die für Tierseuchenbekämpfung zuständigen Landesministerinnen und –minister mit dem Bundeslandwirtschaftsminister die derzeitige Lage in Deutschland und erste Maßnahmen besprochen. Obwohl die Maul- und Klauenseuche in Europa in den 60iger bis 80iger Jahren des 20. Jahrhunderts getilgt wurde, gehört sie wegen ihrer potentiell katastrophalen Auswirkungen auch heute noch zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen.

Der letzte Fall in Deutschland trat im Jahr 1988 auf. Diese Tierseuche ist nicht zuletzt deswegen gefürchtet, weil zu ihrer Bekämpfung nicht nur die befallenen Bestände getötet werden müssen, sondern ggf. auch präventiv benachbarte Bestände und weil drastische Beschränkungen im Handel mit Tieren und tierischen Produkten erforderlich sind.

Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an ihr erkranken. International gelten für Verhütung und Bekämpfung sehr strenge Regeln. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Deshalb sind auch in Sachsen Viehhändler und Tierhaltungen, die in letzter Zeit Tiere aus Brandenburg bezogen haben, aufgefordert, sich unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt zu melden.

Der Tiergesundheitsstatus „frei von MKS“ wurde für Deutschland aufgehoben. Dadurch sind keine Verbringungen von Klauentieren in Drittländer mehr möglich. Die unteren Behörden werden zudem aufgefordert bis auf weiteres Veranstaltungen und Auktionen mit empfänglichen Tierarten zu untersagen bis sich weitere Erkenntnisse zur epidemiologischen Situation in Deutschland ergeben.

Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: „Ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist für die Landwirtschaft eine Katastrophe. Es geht hier zum einen um den Tierschutz und zum anderen um die Gefahr sehr hoher wirtschaftlicher Schäden. Es ist gut, dass Brandenburg so schnell handelt und im Bund der entsprechende Krisenstab unverzüglich aktiviert wurde.

Auch bei uns in Sachsen sind alle Veterinärämter, die Landesuntersuchungsanstalt, die Verbände der betroffenen Wirtschaftskreise und die Tierärztekammer informiert. Das Landestierseuchenbekämpfungszentrum ist im Einsatz und handlungsfähig. Nun geht es darum, die Infektionsherde einzugrenzen und eine Ausbreitung dieser für so viele Tiere gefährlichen Seuche zu verhindern.“

Die Maul- und Klauenseuche ist eine virusbedingte fieberhafte Allgemeinerkrankung der Klauentiere, d.h. unter anderem der Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer sowie der Haus- und Wildschweine. Das typische klinische Bild der MKS ist geprägt durch die Bildung von Bläschen (Aphthen) und Erosionen an Schleimhäuten und unbehaarten Teilen der Haut im Bereich des Maules und der Klauen.

Die MKS ist anzeigepflichtig, d.h. jedermann ist verpflichtet, einen Verdacht sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden. In Deutschland sendet der Amtstierarzt im Verdachtsfall Proben an das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems bei Greifswald. Das FLI besitzt hierzu Hochsicherheitslaboratorien und -ställe, die den Anforderungen der EU für Arbeiten mit hochgefährlichen Tierseuchenerregern entsprechen.

Die MKS ist eine reine Tierseuche und nicht auf den Menschen übertragbar, also keine Zoonose. Unter den in Deutschland üblichen hygienischen Bedingungen besteht für den Verbraucher von Milch, Milchprodukten und Fleisch auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland oder in das benachbarte Ausland keine Gefahr.

Die MKS kommt in vielen Ländern des Nahen Ostens (u. a. in der Türkei), Asiens, Afrikas und Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Der verheerende Seuchenzug Anfang 2001 im Vereinigten Königreich mit Folgeausbrüchen in Frankreich, den Niederlanden und der Republik Irland sowie vor einigen Jahren Ausbrüche in Taiwan, Südkorea und Japan zeigen, dass die Seuche auch in seit Jahrzehnten MKS-freie Länder jederzeit wieder eingeschleppt werden kann.

Wegen der extrem hohen Ansteckungsgefahr müssen alle Klauentiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt (gekeult) werden, wenn in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt ist. Auch die Klauentiere der landwirtschaftlichen Betriebe, die mit dem Seuchenbetrieb Kontakt hatten müssen gekeult und alle Ställe, Fahrzeuge und Geräte gründlich desinfiziert werden. Weltweit gelten für die Verhütung und Bekämpfung der MKS sehr strenge Vorschriften der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) in Paris.

In der Europäischen Union ist die MKS-Bekämpfung u.a. im „EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ (VO (EU) 2016/429) und der delegierten Verordnung (EU) 2020/687 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen geregelt.

Die wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen sind die Beschränkung der Länder, aus denen lebende Tiere bzw. Fleisch- oder Fleischprodukte eingeführt (Verbote im Reiseverkehr beachten!) werden, das Verbot, Speiseabfälle zu verfüttern und die Beschränkung des Zutritts zu den Tierbeständen auf das unbedingt notwendige Maß (Betriebshygiene).

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