Mindestens einmal im Jahr sollten Verbraucher:innen die Zählerstände ihrer Strom- und Gaszähler ablesen. Das Jahresende ist dafür ein sehr guter Zeitpunkt. Tipps dazu hat die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB).

Zählerstände ablesen bringt Vorteile

„Die Zählerstände zum Jahreswechsel abzulesen, ist im doppelten Sinne vorteilhaft“, sagt Rico Dulinski, Rechtsexperte bei der VZB. „Denn einerseits dienen die selbst abgelesenen Daten der eigenen Dokumentation. Wer immer am gleichen Tag abliest – beispielsweise zu jedem Jahreswechsel –, kann den eigenen Verbrauch leicht ausrechnen und abgleichen, wie sich dieser im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt hat. Die Ergebnisse können dann auch gleich zu guten Vorsätzen für das neue Jahr führen. Und übermittelt man diese Werte auch noch an seinen Messstellenbetreiber oder Versorger, können diese sie auch in der Energieabrechnung berücksichtigen.“

Errechnete oder geschätzte Werte vermeiden

Basiert die Abrechnung auf tatsächlich abgelesenen Zählerwerten, gibt es schon einen möglichen Konfliktpunkt weniger. „In der Beratung sehen wir oft Abrechnungen, die auf errechneten oder geschätzten Zählerständen beruhen, welche wenig mit der Realität zu tun haben. Nach der Überraschung über den Rechnungsbetrag muss man dann aktiv werden, um eine Rechnungskorrektur zu erhalten,“ sagt Dulinski. „Dies kann man durch selbstständiges Ablesen und Übermittelung des Ablesewertes vermeiden. Das schont die Nerven und insbesondere der zeitliche Aufwand dafür ist viel geringer als der für das nachträgliche Korrektur-Prozedere.“

Tipps zur Übermittlung der Werte

Neben den abgelesenen Werten benötigen die Messstellenbetreiber auch die Zählernummern für die korrekte Zuordnung. „Die meisten Messstellenbetreiber ermöglichen die Datenübermittlung per Webformular. Dort ist genau angegeben, welche Daten an welcher Stelle einzutragen sind. Übermittelt man die Zählerstände über das Kundenkonto, sind die Zählernummern meist schon hinterlegt“, weiß Dulinski.

Zu niedrige Zählerstände zu übermitteln und dann auf eine geringere Rechnung zu hoffen, sei keine gute Idee, so Dulinski: „Denn einerseits findet immer eine Prüfung auf Plausibilität statt. Und andererseits werden die Zähler irgendwann doch vom Messstellenbetreiber abgelesen. Dann kommt es zu einer Abrechnung aller bis dahin aufgelaufenen Verbräuche, womit hohe Nachzahlungsbeträge garantiert sind.“

Individuelle Beratung

Für individuelle Fragen können Verbraucher:innen die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

  • Vor-Ort- oder telefonische Beratung,
  • Terminvereinbarung erforderlich unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr)
  • oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung


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