Durch die Veröffentlichungen in den Medien ist sicher bekannt, dass voraussichtlich am 23.02.2025 die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfindet. Auch wenn das Datum noch nicht sicher feststeht, möchte wir um Ihre Unterstützung bitten.

Das Wahlrecht ist ein sehr hohes Gut und das Kernelement unserer Demokratie. Damit die Wähler ihre Stimme aber abgeben können, benötigen wir an jedem Wahlwochenende zahlreiche Wahlhelfende. Neben den Beschäftigten der Stadtverwaltung werden für einen reibungslosen Ablauf der Wahl auch viele Ehrenamtliche aus der Bürgerschaft der Stadt Taucha gesucht. Zur Besetzung der Wahlvorstände in den 16 allgemeinen Wahlbezirken und den drei Briefwahlbezirken werden insgesamt 152 Wahlhelfer benötigt.

Da aufgrund der Winterferien in Sachsen viele der sonst bei Wahlen tätigen Ehrenamtlichen mutmaßlich nicht zur Verfügung stehen werden, bittet die Stadt Taucha um Ihre Mithilfe. Wahlhelfer müssen ihren Hauptwohnsitz in Taucha und ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen keinem Wahlorgan angehören, das für dieselbe Wahl tätig wird.

Was muss ein Wahlhelfer am Wahlsonntag tun? Aufgabe des Wahlvorstandes ist es im Wesentlichen:

  • die Wahlberechtigung der Wähler prüfen,
  • die Stimmzettel ausgeben,
  • die Wahlkabinen und Wahlurnen beaufsichtigen,
  • den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen zu schützen
  • und ab 18:00 Uhr die Stimmzettel auszählen.

Für ihr Engagement erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung auf der Grundlage der Entschädigungssatzung der Stadt Taucha.

Wenn Sie uns als Wahlhelfer unterstützen möchten, können Sie sich per E-Mail unter wahlhelfer@taucha.de für einen Einsatz vormerken lassen (gerne auch unter Angabe eines Wunschwahlbezirkes). Diese Vormerkung gilt verbindlich nur für den voraussichtlichen Wahltermin am 23.02.2025. Sollte sich dieser Termin nochmal ändern, haben Sie natürlich die Möglichkeit, Ihre Verhinderung zu erklären.

Erst nachdem der Wahltermin endgültig feststeht, werden die Berufungsschreiben für die Wahl versendet. Dies geschieht wahrscheinlich erst zu Beginn des Jahres 2025.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar