Eilenburg muss bei der Internetversorgung besser werden

Neue Gelegenheit für den Glasfaserausbau in einigen Stadtbereichen

Weil sich zu wenige Einwohner für einen Glasfaseranschluss ihres Hauses oder ihrer Wohnung interessierten, scheiterte in diesem Jahr der flächendeckende Ausbau durch die Firma Deutsche Giganetz, welche sich schließlich aus Eilenburg zurückzog.

Nun bietet sich, allerdings nur für einzelne Bereiche der Stadt, eine neue Gelegenheit für den Glasfaserausbau.

Erster Teilausbau durch die „Deutsche Glasfaser“ geplant

Das Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ möchte in einzelnen Bereichen der Stadt Haushalte an das Glasfasernetz für die Übertragung von Daten, Telefonie sowie TV anschließen.

Welche Gebiete sind betroffen?

In drei Ausbaubereichen, die insbesondere Eigentümer und Mieter von Einfamilienhäusern in Betracht ziehen, soll ein Glasfasernetz ausgebaut werden. Aber auch Bewohner der Mehrfamilienhäuser in diesen Bereichen erhalten erneut die Chance auf einen zukunftsfähigen Breitbandanschluss.

Welche Voraussetzungen sind notwendig?

In den geplanten Ausbaugebieten müssen sich bis zum 19.04.2025 mindestens 33% der Haushalte und Unternehmen für einen solchen Anschluss entscheiden, damit sich der eigenwirtschaftliche Ausbau, also ohne Einsatz von staatlichen Fördermitteln, realisieren lässt.

Informationsveranstaltung für betroffene Bürgerinnen und Bürger

Am Dienstag, dem 14. Januar 2025 um 19 Uhr findet im Bürgerhaus Eilenburg (Franz-Mehring-Straße 23) eine Informationsveranstaltung zum Thema Breitbandausbau mit der Deutschen Glasfaser statt. Zudem wird die Deutsche Glasfaser Informationen in den Medien sowie per Flyer verteilen und Mitarbeitende des Dienstleisters werden unterwegs sein, um Fragen zu beantworten. Das Angebot richtet sich dabei nur an Einwohner, die im entsprechenden Ausbaugebiet wohnen.

Anlaufstelle für betroffene Bürger im Coworking-Space

In der Zeit vom 16.01. bis 16.04. wird im Coworking-Space in der Rollenstraße 23 eine Anlaufstelle für die Einwohner eingerichtet. Die genauen Öffnungszeiten werden noch bekannt gegeben.

Erster Teilausbau über ein Förderprojekt des Landkreises Nordsachen

Teile der Stadt Eilenburg befinden sich in einem Projektgebiet des sog. Grauen-Flecken-Programms. Insgesamt sind derzeit 886 Adresspunkte von Eilenburg Teil dieses Förderprojektes. Grundsätzlich sind Adresspunkte mit einer Versorgung von unter 100 Mbit/s förderfähig, für die kein eigenwirtschaftlicher Ausbau innerhalb der nächsten drei Jahre gemeldet worden ist. Zudem sind Adresspunkte innerhalb eines HFC-Gebietes (Breitband-Telekommunikationsnetz, im Konkreten sind das die von der Firma Pyur versorgten Bereiche) grundsätzlich nicht förderfähig.

Der Landkreis Nordsachsen erhält den Abschluss des europaweiten Ausschreibungsverfahrens und die Zuschlagserteilung im ersten Quartal des Jahres 2025.

Weihnachtsmarkt Eilenburg war wieder Besuchermagnet

Vom 29. November bis 1. Dezember durfte die Stadt Eilenburg bei strahlendem Sonnenschein und kühlen Wintertemperaturen viele Gäste auf dem Weihnachtsmarkt begrüßen.

Dabei gab es auch in diesem Jahr wieder ein paar Neuerungen. Neben viel Lichterglanz mit Märchenfiguren – in diesem Jahr neu das Sternentaler-Bild – und Kerzenportal gab es auch zahlreiche Angebote für die kleinen Besucher. Schon zur Eröffnung kam der Weihnachtsmann mit seiner Frau sowie zahlreichen Helfern und auch dem Weihnachtsengel vorbei und sorgte für leuchtende Kinderaugen.

Bei der Weihnachtsmannsprechstunde zu verschiedenen Zeiten an den drei Tagen konnten die Kinder ihre Wünsche dem bärtigen Mann direkt ins Ohr flüstern oder auch die Wunschzettelbriefkästen nutzen und aus der Weihnachtsküche gab es selbst gemachte Kekse und der Glitzer-Flitzer-Kakao vom Nordpol war ein ganz besonderes Highlight.

In der in diesem Jahr besonders großen Wichtelwerkstatt warteten neben dem zu füllenden Wunschzettelbriefkasten auch das bereits bekannte Kerzenziehen, Bastelangebote, kleine Verkaufsstände, Kinderschminken und Kindertattoos sowie die Möglichkeit, sich selbst mal an der Nähmaschine auszuprobieren. Außerdem hatte die Märchenerzählerin am Sonntag für die kleinen Zuhörer allerlei spannende Geschichten ausgewählt.

Die Hütten und Stände waren auf dem gesamten Marktplatz und in dem Bereich „Unter den Linden“ platziert. Alle beteiligten Händler und Gastronomen zeigten sich mit der Veranstaltung sehr zufrieden und bekundeten bereits für das kommende Jahr Interesse an einer Teilnahme.

Die Stadtverwaltung und Besucher freuten sich auch über die Angebote der Rinckart Gemeinde in der Nikolaikirche, wo u.a. das gemeinsame Lieder-singen stattfand, verschiedene Bastelstände Angebote für Kinder schafften und der eine oder andere noch bei der Geschenksuche fündig wurde.

In diesem Jahr gab es auch einen kleinen neuen Lichterbogen zu erwerben. Auf diesem werden die Heinzelmännchen gezeigt und er kann mittels einer Kerze mit warmen Licht angestrahlt werden.

Die Stadtverwaltung möchte sich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich bei allen Beteiligten am Weihnachtsmarkt 2024 bedanken.

Ganz besonderer Dank gilt dem Bauhof Eilenburg sowie den Hausmeistern der städtischen Einrichtungen für die geleisteten Auf- und Abbauarbeiten, der Firma Danzmann – die für genügend Kabel, Licht und Strom sorgten, dem gesamten Team der Musikwerkstatt Eilenburg für die technische Betreuung der Bühne von früh bis spät, der Feuerwehr, der Land- und Gartentechnik Friedrich GmbH für die gesponserten Rundstrohballen, welche im Nachgang als Spende an den Tierpark Eilenburg gebracht wurden, Blumen Meuche für die tolle Dekoration des Bilderrahmens und schlussendlich den Tanzgruppen Eilenburg, welche in diesen Jahr wieder mit dem Weihnachtsmann und all seinen Helfern für leuchtende Kinderaugen sorgten und den Stadtwerken Eilenburg für ihre Unterstützung.

Termin für 2025 steht fest

Im kommenden Jahr wird der Weihnachtsmarkt wieder am ersten Adventswochenende stattfinden, also vom 28. bis 30. November 2025. Anmeldungen für Hütten und Standplätze nehmen wir bereits jetzt gerne entgegen.

Kontakt:

Stadtverwaltung Eilenburg | Veranstaltungsmanagement | Tel.: 03423 652273 | Mail: veranstaltungen@eilenburg.de

Änderung der Struktur in der Stadtverwaltung ab 1. Januar 2025

Zum 01.01.2025 tritt eine geänderte Struktur der Stadtverwaltung in Kraft. Hintergrund der neuen Zuordnung ist die effizientere Verteilung der Aufgaben an das Personal und die Fachbereichsleiter.

Unter den Fachbereichen wurden die Sachgebiete partiell neu zugeordnet. Der Fachbereich 2 heißt künftig nicht mehr „Ordnung und Soziales“, sondern „Soziales und Kommunales“. Das Büro des Stadtrates, die Thematik Wahlen/Zensus sowie das Abfall- und Friedhofswesen wurden ebenso dem Fachbereich 2 zugeordnet.

Dem Fachbereich 5 „Bürgerservice“ steht künftig Frau Sabine Meier vor. Diesem Bereich wurden das Bürgerbüro, das Standesamt, das Bauordnungsamt, der Bereich Ordnung und Sicherheit, die Überwachung des Verkehrs, die Brand- und Zivilschutzaufgaben sowie die Organisation der städtischen Veranstaltungen zugeordnet.

Für den Bürger hat die Strukturänderung keine direkten Auswirkungen, die bearbeitenden Ansprechpartner und deren Kontaktdaten bleiben unverändert. Anhand der farblichen Markierungen lässt sich erkennen, welche Mitarbeiter im Rathaus (Marktplatz 1) und welche im Bürgermeisterhaus (Am Anger 29) zu finden sind.

Quelle: Stadtverwaltung Eilenburg
Quelle: Stadtverwaltung Eilenburg

Neues aus dem Stadtrat

Der Eilenburger Stadtrat tagte am 02. Dezember 2024 und stimmte unter anderem zu folgenden Themen ab:

Änderung der Bekanntmachungssatzung

Aufgrund spezieller gesetzlicher Regelungen war es erneut notwendig, die Bekanntmachungssatzung zu ändern und eine Ausnahme zu regeln. So werden im neuen Muldespiegel (ehemals Amtsblatt) weiterhin solche Bekanntmachungen, denen das Baugesetzbuch zugrunde liegt (z.B. für Bebauungspläne), vollumfänglich abgedruckt. Alle anderen Bekanntmachungen werden hingegen nur noch im Internet auf der städtischen Homepage erscheinen. Unabhängig von allen Formalien, werden Hinweise und Erklärungen zu nahezu allen neuen Satzungen in verständlicher und zusammenfassender Form künftig im Muldespiegel zu finden sein.

Polizeiverordnung wurde neugefasst

Laut Gesetz dürfen Polizeiverordnungen nicht länger als 10 Jahre gelten. Da die aktuell gültige Fassung aus dem Jahr 2014 stammt, hat der Stadtrat daher eine neue Verordnung beschlossen.

In der Polizeiverordnung sind Regelungen zum Verhalten auf öffentlichen Straßen (z.B. Bettelverbot), zu Ruhezeiten, zu öffentlichen Veranstaltungen, zum Führen von Tieren und zu offenen Feuern enthalten.

Neue Hebesatzung für die Grundsteuer A und B beschlossen

Die Reform der Grundsteuer soll größere Gerechtigkeit herstellen, nach dem Willen des Gesetzgebers dabei aufkommensneutral erfolgen. Das heißt die Hebesätze sind so zu berechnen, dass die Gesamteinnahmen der Kommune neutral bleiben, also weder steigen noch sinken. Die Einnahmen des Jahres 2024 dienten als Berechnungsbasis für die neuen Hebesätze. Eilenburg senkt daher zum 1. Januar 2025 die Hebesätze für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliches Grundvermögen) von 315 auf 272 Prozent und für die Grundsteuer B (unbebaute und bebautes Grundvermögen) von 430 auf 416 Prozent.

Die Senkung des kommunalen Hebesatzes bedeutet dabei für die Grundstückseigentümer nicht, dass die zu leistende Steuer automatisch geringer ausfällt. Mit der erfolgten Neubewertung aller Grundstücke durch das Finanzamt wird es Eigentümer geben, die weniger zahlen müssen, aber auch Eigentümer, deren Steuer sich erhöht. Die angestrebte Aufkommens-Neutralität wird laufend kontrolliert.

Abwägung und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 48 „Wohngebiet am Käuzchenturm“

Das wesentliche Ziel des B-Plans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines allgemeinen Wohngebiets. Ein Investor plant die abschnittsweise Bebauung des 2.461 m² großen Gebiets entsprechend des aktuellen Bedarfs. Im ersten Bauabschnitt soll zunächst ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten errichtet werden. Ein Zweites soll nach voll-ständiger Vermietung des ersten Wohnhauses folgen.

Im Rahmen der vorangegangenen öffentlichen Auslegung sind Hinweise zum Thema Geothermie-Bohrungen sowie zum Immissionsschutz, eingegangen, welche berücksichtigt wurden. Da diese Hinweise nur Änderungen redaktioneller Art sind, war eine erneute Beteiligung nicht erforderlich und der Stadtrat konnte somit gleich den Satzungsbeschluss fassen.

Vierte Änderung des Flächennutzungsplans

Der Stadtrat hat den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPs) einschließlich der Begründung genehmigt und beschlossen, diesen öffentlich auszulegen. Die Öffentliche Auslegung findet vom 02.01.- 06.02.2025 statt. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNPs) betrifft zwei Bereiche.

Zum einen sollen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 57 „Wohnen am Gelbchenweg“ im Stadtteil Eilenburg-Berg die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von derzeit geplanten 5 Einfamilien- und 2 Doppelhausbebauungen einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen geschaffen werden. Im FNP soll dieser Bereich als Wohnbaufläche dargestellt werden.

Des Weiteren soll im Stadtteil Eilenburg-Ost, angrenzend an die bereits vorhandene großflächige Photovoltaikanlage Oberförsterwerder eine Erweiterungsfläche planungsrechtlich vorbereitet werden. Im FNP soll diese Fläche als Sonderbaufläche mit der Kennzeichnung Photovoltaik dar-gestellt werden.

Verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2025

Der Stadtrat hat in seiner vergangenen Sitzung beschlossen, dass die Geschäfte am 15. Juni 2025 zum Stadtfest und am 30. November 2025 zum Weihnachtsmarkt zwischen 12 und 18 Uhr öffnen dürfen.

Neukalkulation der Abfallgebühren

Die Stadt Eilenburg hat in der Abfallwirtschaft in den letzten drei Jahren einen Fehlbetrag von -382.300,51 Euro zu verzeichnen. Dieser kommt durch teilweise erheblichen Kostensteigerungen zustande, da zum Beispiel das Einsammeln und der Transport von Hausmüll sowie die Behälterverwaltung teurer geworden sind. Auch die Deponiegebühren sind gestiegen. Im Bereich des Sperrmülls ist die Steigerung durch Mengenmehrung zu begründen. Der Stadtrat hat daher einer Erhöhung der Abfallgebühren ab Januar 2025 zugestimmt.

Maßnahmeliste und Prioritäten für das Förderprogramm „EFRE Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“ wurde aktualisiert

Der Stadtrat hat im Jahr 2022 das Fördergebiet Kernstadt sowie das „Gebietsbezogene integrierte Handlungskonzept“ als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach der Richtlinie „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027“ beschlossen. Darin enthalten war eine Maßnahmenliste mit zehn Einzelvorhaben unterteilt nach zwei Prioritäten.

Zwischenzeitlich sind die Planungen für die Einzelmaßnahmen fortgeschritten und es liegen genauere Kosten vor. Um den Finanzrahmen nicht zu überschreiten, wurde die Anzahl der Maßnahmen reduziert und neue Prioritäten festzulegt. Der Stadtrat hat nun folgende geänderte Maßnahmen-liste zum Programm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027“ beschlossen:

1. Energetische Sanierung Bürgerhaus

2. Entwicklung des Tierparks (Projektträger Tierparkverein Eilenburg)

3. Fußgänger- und radfahrerfreundliche Umgestaltung des Stadtkerns

4. Nikolaikirche für alle (Projektträger Förderverein St. Nikolai Eilenburg)

5. Neubau Röhrenbrücke mit Erlebniszone am Wasser und Quartiersplatz

Zu diesen fünf Maßnahmen kommt noch die Maßnahme „Energetische Sanierung Kita Bärchen“, vorbehaltlich einer Aufstockung des Finanzrahmens und der Verfügbarkeit der Eigenmittel.

Vorsorgliche Übernahme der E-Ladesäulen in städtisches Eigentum beschlossen

Der Stadtrat hat vorsorglich den Erwerb von drei Ladesäulen (Parkplatz Nordring, Parkplatz August-Fritzsche-Straße, am Tierpark) einschließlich der zugehörigen Ladeinfrastruktur von den Stadtwerken Eilenburg beschlossen. Grund dafür ist, dass Netzbetreiber weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein, noch diese entwickeln, verwalten und betreiben dürfen. Es wird noch geprüft, ob die Übernahme erforderlich ist oder ob die Ladesäulen bis auf weiteres im Besitz der Stadtwerke verbleiben können.

Die Stadtverwaltung Eilenburg informiert: Grundsteuer – Was ist zu beachten?

Aufgrund der Grundsteuerreform erhalten alle steuerpflichtigen Eigentümer für das Jahr 2025 einen neuen Bescheid. Ein Termin zum Erstellen und Versenden der Bescheide kann noch nicht benannt werden. Die bisher gültigen Grundsteuerbescheide sind ab 2025 nicht mehr wirksam. Wir bitten daher Folgendes zu beachten:

  • Bitte zahlen Sie für 2025 keine Grundsteuer bevor Sie keinen Bescheid bekommen haben.
  • Jeder Eigentümer erhält 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid von der Stadtverwaltung Eilenburg.
  • Bestehende Daueraufträge für die Grundsteuer gegebenenfalls vorsorglich löschen bzw. ändern.
  • SEPA-Lastschriften behalten ihre Gültigkeit, werden aber bis zum Vorliegen der neuen Bescheide von der Stadt ausgesetzt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der städtischen Homepage https://eilenburg.de/rat-haus/buergerservice

Bürgerbüro hat am 2. Januar 2025 verkürzt geöffnet

Am Donnerstag, dem 02.01.2025, hat das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg aus innerbetrieblichen Gründen nur von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. Am Freitag, dem 03.01.2025 gilt die gewohnte Öffnungszeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie am Samstag, dem 04.01.2025 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Stellenausschreibung

In der Stadtverwaltung Eilenburg ist im Fachbereich „Oberbürgermeisterbereich“ zum nächstmöglichen Termin eine unbefristete Stelle in Vollzeit (39 Stunden/Woche) als Sachbearbeiter für Wirtschaftsförderung und Tourismus (m/w/d) zu besetzen. Unter anderem werden gregelte Arbeitszeiten sowie 30 Tage Jahresurlaub und eine leistungsgerechte Vergütung nach TVöD in der EG 8 geboten.

Bewerbungen inklusive des frühestmöglichen Eintrittstermins werden bis zum 15.01.2025 ausschließlich online über https://bewerbung.eilenburg.de entgegengenommen.

Ansprechpartner: Stadtverwaltung Eilenburg | Marktplatz 1 | 04838 Eilenburg | Personalamt | Kerstin Engler | Tel.: 03423 652143 | www.eilenburg.de

Geänderte Öffnungszeiten im Roten Hirsch ab 02.01.2025

Ab Januar 2025 ändern sich die Öffnungszeiten im ehemaligen Gasthof „Zum Roten Hirsch“. Von bisher 34 Öffnungsstunden in der Woche erweitern Bibliothek, Stadtmuseum und Tourist-Information auf 36 Stunden. Die Besucher können zukünftig schon eher ins Haus und an zwei Tagen bis 18 Uhr bleiben. Natürlich können Termine für Führungen und Veranstaltungen nach wie vor auch individuell außerhalb der Öffnungszeiten ausgemacht werden. Zukünftig ist der „Rote Hirsch“ wie folgt geöffnet:

Montag geschlossen

Di., Do. 09:00 – 18:00 Uhr

Mi., Fr., Sa. 09:00 – 13:00 Uhr

So., Feiertage 10:00 – 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Neue Veranstaltungsreihe im Stadtmuseum Eilenburg

„Geschichte für Jedermann“ heißt die neue Veranstaltungsreihe im Stadtmuseum Eilenburg und der Name ist Programm. Mit verschiedenen Mitmachaktionen, Vorträgen und Führungen sollen Angebote für die ganze Familie, Groß und Klein, Alt und Jung, eben für jeden Interessierten, geschaffen werden. „Geschichte für Jedermann“ heißt auch, dass den Besucher kein unverständlicher Fachjargon erwartet. Geschichte und Geschichten werden verständlich und kurzweilig, in ca. einer Stunde, erlebbar gemacht.

Den Auftakt bildet die Veranstaltung „SchreibSchrift! – Geschichte für Jedermann“, am 23.01.2025, um 16:00 Uhr. Lernen Sie anlässlich des „Nationaltages der Handschriften“ etwas über die Entwicklung der Schrift und beschreiben Sie am Ende eine eigene Postkarte mit Eilenburgmotiv. Wer möchte kann gerne sein Lieblingsschreibgerät mit-bringen. Diese Veranstaltung ist für Kinder und Jugendliche (ab der zweiten Klasse) geeignet. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, um Anmeldung wird gebeten.

Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg

Straße Rinckartstraße zwischen Dr. Külz-Ring und Leipziger Straße

Maßnahme abschnittsweise Vollsperrung

Zeitraum ab 24.06.2024

Grund Austausch aller Versorgungsleitungen

Umleitung über Am Anger – Leipziger Straße oder Kranoldstraße – Gustav-Raute-Straße – Samuelisdamm – Leipziger Straße

Achtung: „Am Anger“ zwischen Bahnhofstraße und Parkplatz Wallstraße in diesem Zeitraum KEIN Einbahnstraßenverkehr – Beidseitiger Verkehr! Beschilderung und Parkverbote beachten!

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Straße Puschkinstraße 25

Maßnahme Vollsperrung

Zeitraum 20.12.2024 ab 17:00 Uhr bis 21.12.2024 gegen 01:00 Uhr

Grund Weihnachtsmarkt

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Straße Kreuzweg

Maßnahme Vollsperrung

Zeitraum 02.12.2024 bis 24.12.2024

Grund Verkauf von Weihnachtsbäumen

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