Die Linksfraktion fordert in einem neuen Landtagsantrag eine sächsische Strategie gegen Wohnungslosigkeit – auch weil die EU die Zielstellung beschlossen hat, bis 2030 dafür zu sorgen, dass alle ein Dach über dem Kopf haben. Dazu soll die Staatsregierung gemeinsam mit den Kommunen Präventionsangebote ausbauen, etwa zielgruppenspezifische Hilfe für junge Menschen, denen Wohnungslosigkeit droht. Verdeckte Wohnungslosigkeit soll unter anderem mit aufsuchender Sozialarbeit bekämpft werden.

Die Linksfraktion will außerdem den sozialen Wohnungsbau wesentlich stärker fördern und ein Förderinstrument schaffen, mit dem Kommunen Mietpreis- und Belegungsbindungen in Bestandshäusern ankaufen können. Innovative Projekte wie Housing first“ sollen gefördert werden. Gegenüber dem Bund soll der Freistaat darauf hinwirken, dass Zwangsräumungen in die Wohnungslosigkeit untersagt werden. Dazu erklärt die wohnungspolitische Sprecherin Juliane Nagel:

„Nicht nur der Winter zeigt, wie wichtig es ist, wohnungslose Menschen unter ein sicheres Dach zu bringen. In der Sozialberichterstattung spielt das Thema Wohnungslosigkeit bisher keine Rolle, ein landesweites strategisches Vorgehen zur deren Bekämpfung fehlt. Weil kein neuer Landeshaushalt in Sicht ist, hängen viele vom Land geförderte Projekte in der Luft – etwa Beratungsangebote für verschuldete oder suchterkrankte Menschen.

Auch wird der soziale Wohnungsbau nicht ausreichend gefördert, um vor allem in Dresden und Leipzig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In ihrem Papier ,Verantwortung für Sachsen‘ erwähnen CDU und SPD das Thema Mieten nicht als eine der ,drängendsten Herausforderungen‘. Das lässt befürchten, dass sie nicht gegen den Anstieg der Wohnkosten vorgehen werden. Allerdings definiert die Landesverfassung als Staatsziel das Recht eines jeden Menschen auf ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere auf angemessenen Wohnraum!

Wohnungslosigkeit ist eine der gravierendsten Formen von Armut. Die Betroffenen leben in permanenter Unsicherheit und Bedrohung, sind sehr häufig von Gewalt von großen körperlichen und psychischen Leiden betroffen. In Sachsen steigt die Zahl der Personen, die in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe übernachten.

Ende Januar 2023 waren 2.935 Personen dort untergebracht, 2024 sind es bisher bereits 4.535 Personen. Keine Kenntnis hat die Staatsregierung vom Ausmaß verdeckter Wohnungslosigkeit, also von Personen, die bei Bekannten oder Familienangehörigen übernachten, selbst aber keine Wohnung haben.

Wohnungslosigkeit ist kein kurzfristiges Phänomen, vielmehr sind Menschen in der Regel jahrelang davon betroffen. Daher kann die kurzfristige Unterbringung in sogenannten Übergangswohnheimen, wie die Kommunen sie überwiegend praktizieren, sie nicht überwinden. Auch wenn vorrangig die Kommunen zuständig sind, muss der Freistaat aktiv werden, zumal die angespannte Haushaltslage die Städte, Gemeinden und Landkreise zu Kürzungen zwingt. Nordrhein-Westfalen ist dafür vorbildlich.“


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