Zur gestrigen Entscheidung des Bundesrates, die Krankenhausreform passieren zu lassen, erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Es ist unstrittig, dass wir dringend eine Krankenhausreform brauchen. Die zentralen Ziele der Reform, nämlich Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, Effizienzsteigerung in der Krankenhausversorgung sowie Entbürokratisierung sind richtig.

Auch zahlreiche vorgesehene Regelungen begrüßen wir. Dazu gehört die Änderung des Finanzierungssystems und die Einführung einer Vorhaltevergütung und eine Abkehr von der Vergütung über Fallpauschalen mit seinen Fehlanreizen. Es gibt mit der Reform auch zusätzliche Zuschläge für wichtige Kernbereiche, z.B. für Pädiatrie oder Geburtshilfe.

Auch die von mir erfolgreich mit dem Bundesgesundheitsminister verhandelte Stärkung des Klinikums Chemnitz ist Teil der Reform – das Klinikum ist eines von drei Krankenhäusern der Maximalversorgung in Sachsen und soll daher künftig krankenhausübergreifend Aspekte der Krankenhausversorgung in Südwestsachsen koordinieren und dafür auch einen Zuschlag erhalten können. Diese Aufgabe war vom Bund zunächst nur für Universitätsklinika vorgesehen. Zudem gibt es kleinere Regelungen im Reformgesetz, die den Krankenhäusern sehr wichtig sind.“

Gesundheitsministerin Köpping weiter: „Aber es gibt auch zahlreiche Punkte bei der Reform, die dringend nachgebessert werden müssen, um die flächendeckende Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu stabilisieren. Daher hat Sachsen sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen und eine Protokollerklärung abgegeben. Wir haben die Interessen der sächsischen Patientinnen und Patienten und der Krankenhäuser im Blick.“

Gesundheitsministerin Köpping abschließend: „Wichtig ist mir, dass die neu gewählte Bundesregierung umgehend die Arbeit zur Weiterentwicklung der Reform aufnimmt. Zudem gilt es, im Rahmen der noch ausstehenden Rechtsverordnungen praktikable Lösungen zu finden, durch welche die stationäre Versorgung auch künftig noch für jede Bürgerin und jeden Bürger in angemessener Zeit erreichbar sein wird. Dazu zählt, dass die Mindestvorhaltezahlen behutsam eingeführt und erprobt werden sollen, damit die Versorgung in keinem Bundesland gefährdet werden.

Die Regelungen gehen von Zahlen im Bundesdurchschnitt aus – somit könnten Regionen mit bevölkerungsbedingt kleinen Fallzahlen systematisch benachteiligt werden. Auch die Regelungen zu den so genannten onkochirurgischen Leistungen könnten solche Regionen benachteiligen. Wir fordern die Bundesregierung auf, bei der Einteilung dieser Leistungen auch Folgewirkungen in den Bundesländern zu berücksichtigen. Die flächendeckende Versorgung muss sichergestellt bleiben.

Zudem ist aus unserer Sicht eine gesetzliche Änderung nötig, die im Rahmen der Leistungsgruppenzuweisung mehr Ausnahmen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung durch die Krankenhausplanungsbehörden ermöglicht werden. Auch die Übergangsfinanzierung bis zum Greifen der Reform muss sichergestellt werden.“

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