In Sachsen leben insgesamt 23.755 blinde und sehbehinderte Menschen, davon sind 4.190 blind und 3.235 hochgradig sehbehindert. 16.330 Betroffene leben mit einer sonstigen Sehbehinderung (Datenstand 31. Dezember 2021). Da im Alter die Sinnesbeeinträchtigungen generell zunehmen, wird aufgrund der demografischen Entwicklung die Zahl der Menschen mit Sehbeeinträchtigungen weiter ansteigen.

Anlässlich der diesjährigen „Woche des Sehens“ weist Sachsens Sozialministerin Petra Köpping auf die vielfältigen Hürden und Barrieren hin, auf die Menschen mit Sehbehinderungen und blinde Menschen im Alltag immer wieder stoßen: „Wenig oder nichts zu sehen, ist eine Beeinträchtigung, die nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens betrifft. Vor fast 100 Jahren wurde die Idee des Blindenstocks in Paris geboren. Heute ist er immer noch ein wertvolles Hilfsmittel, das nicht an Bedeutung verloren hat.

Der weiße Langstock ist für viele Betroffene ein unverzichtbarer Begleiter im Alltag. Er verhilft zu mehr Selbstständigkeit und Sicherheit und somit auch zu mehr Mobilität. Insbesondere dort, wo schon Blindenleitsysteme vorhanden sind, z.B. an Straßen, Bahnhöfen und öffentlichen Gebäuden, ermöglicht er eine sichere Orientierung. Und das in einer Zeit, in der neue Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz (KI) für neue Chancen für Menschen mit Behinderungen, nicht zuletzt auch für blinde und sehbehinderte Menschen, sorgen.“

Die „Woche des Sehens“ findet jährlich vom 8. bis zum 15. Oktober statt. Sie wurde vor 23 Jahren von mehreren Verbänden blinder und sehbehinderter Menschen sowie von Augenärzten ins Leben gerufen und verbindet zwei internationale Aktionstage, die auf die besonderen Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam machen sollen: den Welttag des Sehens am 10. Oktober und den Tag des Weißen Stocks, der am 15. Oktober begangen wird.

Für viele blinde und sehbehinderte Menschen ist heutzutage auch das Smartphone ein wichtiger Begleiter. Es kann Texte vorlesen, die Umgebung beschreiben, Farben erkennen und wichtige Informationen, wie z.B. den Fahrplan, zugänglich machen. Spezielle Navigations-Apps ermöglichen es blinden Menschen, sich auch in einer unbekannten Umgebung zu orientieren und ihr Ziel zu erreichen. Aber auch in manchen öffentlichen Gebäuden können Apps blinden Menschen helfen, sicher den gewünschten Raum zu erreichen.

Andere Apps in Verbindung mit einem Armband scannen die Umgebung je nach Wahl im Radius von 5 bis 10 m oberhalb des Bereichs des Blindenstocks mit Ultraschall-Sensoren und warnen akustisch oder vibrierend vor einem Hindernis. Noch weiter reicht der Versuch der medizinischen Forschung mit einer innovativen Chip-Technologie das Sehvermögen zu erhalten oder eines Tages herzustellen.

Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Sachsen Leistungen nach dem Gesetz über die Gewährung eines Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche (Landesblindengeldgesetz – LBlindG). Weitere Informationen: https://www.behindern.verhindern.sachsen.de/landesblindengeld.html

Weitere Informationen rund um die „Woche des Sehens“ finden Sie im Internet unter https://www.woche-des-sehens.de/.

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