Sachsens Kabinett hat am Dienstag (15.10.) Erweiterungen der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft des sächsischen Umweltministeriums beschlossen. Demnach kann der Freistaat künftig auch Investitionen unterstützen, mit denen regionale oder überregionale Verbundlösungen zwischen Versorgungssystemen errichtet oder ertüchtigt werden.

Ebenfalls förderfähig ist künftig der Ausbau von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung, soweit dieser auf Grund der Klimakrise sowie mit Blick auf Wassermenge und -güte erforderlich ist. Zudem sollen auch Maßnahmen gefördert werden können, mit denen in Einzugsgebieten Risiken schlechterer Wassergüte gemindert werden oder die der Not- und Krisenvorsorge der öffentlichen Wasserversorgung dienen. Begünstigte sind Kommunen und öffentliche Wasserversorger.

Umwelt-Staatssekretärin Gisela Reetz: „Wir brauchen eine Wasserversorgung, die auch angesichts der Klimakrise stabil ist. Daher unterstützen wir künftig die Versorger auf ihrem Weg zu einer klimaangepassten Wasserwirtschaft. Bis vor ein paar Jahren ging es bei uns fast nur darum, sauberes Wasser zur Verfügung zu haben.

Wegen zunehmender Dürrezeiten aber braucht es zusätzlich umfassende Investitionen, damit wir kontinuierlich ausreichend Wasser nutzen können. Das ist neu und das ist eine Herausforderung für die Kommunen. Mit der erweiterten Förderung gehen wir genau diese Themen an und bieten eine wichtige Unterstützung für die kommunale Ebene.“

Hintergrund

Die öffentliche Wasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Diese ist grundsätzlich durch eine kostendeckende Umlage der Kosten auf die Begünstigten zu finanzieren.

Zugleich haben Trockenjahre und Extremhochwasser in Folge der Klimakrise die Stressfaktoren für die Wasserwirtschaft verdeutlicht. Bisher als stabil geltende Ressourcen verändern sich. Die Wasseraufbereitung und -verteilung werden anspruchsvoller. Dabei wirken die Einflüsse der Klimakrise schwer planbar und regional unterschiedlich.

Dies wird vor allem in den ländlichen Regionen konzentriert spürbar sein. Das heißt, eine sichere, bezahlbare und leistungsfähige öffentliche Versorgung für Bevölkerung und Wirtschaft mit Trink- und Betriebswasser entwickelt sich zunehmend zu einer komplexen Aufgabe, die umfassende Investitionen benötigt.

Die investiven Maßnahmen zur Errichtung (über)regionaler Versorgungssysteme können bis zu 30 Prozent gefördert werden. Gleiches gilt für den Ausbau von Wasserversorgungsanlagen oder die Maßnahmen zur Sicherung der Wassergüte. Maßnahmen, die der Not- und Krisenvorsorge dienen, können maximal zu 50 Prozent gefördert werden. Geringere Förderquoten betreffen die drei Städte Chemnitz, Leipzig und Dresden. Hier liegt die Obergrenze in der Regel jeweils bei zehn Prozent.

Kooperationsvorhaben sowie Maßnahmen der Not- und Krisenvorsorge können in den drei Städten maximal zu 30 Prozent gefördert werden. Hintergrund ist, dass Investitionen und Kosten der Infrastruktur z.B. je Wasserwerk oder je Kilometer Wasserrohre in Großstädten verhältnismäßig auf deutlich mehr Einwohner umgelegt werden können, womit die Belastung pro Kopf deutlich geringer ausfällt.

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