Gute Nachricht für Dresden, Geithain, Glauchau, Mittweida, Reichenbach im Vogtland und Weißwasser: die Städte kommen mit neuen Stadtteilen in den Genuss der Städtebauförderung. Staatsminister Schmidt übergab den Vertretern der sechs Kommunen gestern (17. Oktober 2024) in Mittweida die ersten Förderbescheide über zusammen 21,4 Millionen Euro.
Die Mittel kommen je zur Hälfte vom Bund sowie aus dem vom Sächsischen Landtag beschlossenen Landeshaushalt. Bis zum Abschluss der Arbeiten in den neu in die Förderung aufgenommenen Stadtteilen stehen den sechs Kommunen mehr als 56 Millionen Euro in Aussicht.
Neben den neu aufgenommenen Fördergebieten erhalten Sachsens Städte und Gemeinden in diesem Jahr auch Mittel für die Fortsetzung bereits laufender Städtebauprojekte. Insgesamt haben Bund und Land 142,3 Millionen Euro bereitgestellt, die an einhundert Kommunen in Sachsen gehen.
„Das Bild unserer Städte und Gemeinden hat sich nach der Wiedervereinigung enorm verbessert. An diesem Erfolg hat auch die Städtebauförderung einen bedeutenden Anteil, die Bund und Freistaat gemeinsam finanzieren“, sagte Staatsminister Schmidt bei der Bescheidübergabe.
„Rund 6,5 Milliarden Euro sind seit 1991 geflossen. Mit ihrer Hilfe wurden Investitionen von mehr als 40 Milliarden Euro ausgelöst. Die Städtebauförderung hat viele positive Wirkungen. Sie schafft die Rahmenbedingung für ein gutes gesellschaftliches Miteinander, für wirtschaftlichen Aufschwung und lebendige Innenstädte, für das kulturelle Umfeld und nicht zuletzt für attraktive und gesunde Wohnverhältnisse. Damit ist sie ein wichtiger Standortfaktor. Der Bedarf unserer Städte und Gemeinden ist nach wie vor groß. Darum freue ich mich, dass wir auch in diesem Jahr erhebliche Mittel bereitstellen können.“
Die Finanzhilfen von Bund und Land stehen den sächsischen Städten und Gemeinden in den drei Bund-Länder-Programmen „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung« sowie „Lebendige Zentren“ zur Verfügung. In die Programme „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ konnten 2024 neue städtebauliche Gesamtmaßnahmen aufgenommen werden.
Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zielt auf die Stärkung der Gemeinschaft in Stadt- und Ortsteilen ab, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation ihrer Bewohnerinnen und Bewohner erheblich benachteiligt sind. Die Mittel aus dem Jahr 2024 in Höhe von 26,2 Millionen Euro erhalten 19 Städte und Gemeinden für 25 städtebauliche Gesamtmaßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der Nutzungsvielfalt, zur Integration aller Bevölkerungsgruppen und zur Stärkung des Zusammenhalts in der Nachbarschaft.
In dieses Programm konnte in diesem Jahr die Stadt Weißwasser (Landkreis Görlitz) neu aufgenommen werden. Sie erhält für die Gesamtmaßnahme „Soziale Mitte“ in diesem Jahr rund 4,7 Millionen Euro. Bis 2038 kann die Stadt mit Städtebaufördermitteln von insgesamt 9,4 Millionen Euro rechnen.
Ziel der Gesamtmaßnahme ist, die Innenstadt zu einem zentralen Ort mit einer Fülle unterschiedlicher Angebote für Begegnung, Beteiligung und niedrigschwelligen sozialen und soziokulturellen Angeboten zu entwickeln. Dazu gehören besonders die Erweiterung und die Gestaltung des öffentlichen Raums zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und die Verbesserung von Wegebeziehungen.
Mit den Mitteln des Programms „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ werden Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demografischen Wandels unterstützt, wenn sie von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind – beispielsweise durch Leerstand und Sanierungsbedarf. Dafür stehen Mittel in Höhe von rund 76,5 Millionen Euro bereit.
Die Kommunen sollen so frühzeitig in die Lage versetzt werden, sich auf die städtebaulichen Auswirkungen dieser Veränderungen einzustellen. Ziel ist, das Wachstum und die Erneuerung zu nachhaltigen Quartieren zu befördern. In Sachsen werden im Jahr 2024 über dieses Programm 77 städtebauliche Gesamtmaßnahmen in 56 Kommunen unterstützt. Darunter sind die Neumaßnahmen der Städte Dresden, Geithain, Glauchau, Mittweida und Reichenbach im Vogtland.
Die Stadt Dresden wird mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Lebenswertes Stadtzentrum“ in das Programm aufgenommen. Bis 2038 kann Dresden für dieses Gebiet mit insgesamt 11,7 Millionen Euro rechnen, in diesem Jahr erhält sie 3,9 Millionen Euro. Die Mittel sollen unter anderem die Aufenthaltsqualität in der Prager Straße, auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs und auf Teilbereichen der St. Petersburger Straße verbessern helfen. Dazu sollen unter anderem Grünflächen geschaffen, Baumstandorte verbessert und Wege neugestaltet werden.
Die Stadt Geithain profitiert mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme »Westliche Innenstadt« von dem Programm. Bis zum Jahr 2033 kann Geithain mit Städtebaufördermitteln von insgesamt zehn Millionen Euro rechnen, 3,5 Millionen davon erhält sie aus dem aktuellen Programmjahr. Ziel ist es, die westliche Innenstadt an die demografische Entwicklung anzupassen und die Lebensqualität in dem Quartier zu verbessern. Die Mittel sollen unter anderem für die Sanierung von Schulen, Kindertagesstätten sowie der soziokulturellen Einrichtung „Bürgerhaus“ eingesetzt werden.
In der Stadt Glauchau wird künftig die städtebauliche Gesamtmaßnahme »Auestraße« aus dem Programm unterstützt. Bis zum Jahr 2039 kann Glauchau mit Städtebaufördermitteln von insgesamt 5,4 Millionen Euro rechnen. In diesem Jahr erhält die Stadt davon 1,1 Millionen Euro.
Ziel ist die Erhaltung und Sanierung der historisch wertvollen, teils denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Gebäude, die Sanierung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen sowie Erarbeitung geeigneter Nutzungs- und Handlungsoptionen für leerstehende private Gebäude. Die Mittel sollen unter anderem für die Unterstützung privater Eigentümer bei der Sanierung, für das Management von Leerstand und für die Sanierung von Kindertagesstätten eingesetzt werden.
Förderung aus dem Programm erhält künftig auch die Stadt Mittweida, und zwar mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Neubaugebiet Lauenhainer Straße“. Aus dem Programmjahr 2024 erhält die Stadt sieben Millionen Euro. Bis 2035 kann sie mit insgesamt 10,4 Millionen Euro für das neue Fördergebiet rechnen.
Ziel ist, den Wohnungsbestand attraktiver zu machen, das gemeinsame Leben im Quartier zu gestalten und eine Promenade als Herz für das Neubaugebiet zu entwickeln. Dazu sollen die Mittel unter anderem für die Umgestaltung einer früheren Kaufhalle zum Stadtteilzentrum, für Maßnahmen im Wohnumfeld und für die Anpassung des Wohnungsbestandes eingesetzt werden.
Neu in das Programm kommt auch die Gesamtmaßnahme „Reichenbach Nord“. Dafür stehen der Stadt Reichenbach/Vogtland bis 2039 insgesamt 8,8 Millionen Städtebaufördermitteln zur Verfügung. Aus den Mitteln des Jahres 2024 erhält sie zunächst 900.000 Euro.
Ziel ist, den Wohnungsbestand anzupassen und attraktiver zu machen, Grünbereiche zu entwickeln und die Verkehrsinfrastruktur zu verbessern. Die Mittel sollen deshalb unter anderem für die Freilegung von Grundstücken, die Aufwertung von Mischverkehrsflächen, die Sanierung von Fußwegen und Straßen sowie für die Sanierung des Kinder- und Jugendtreffs »Moskito« verwendet werden.
Ziele des Programms „Lebendige Zentren“ sind die Revitalisierung und der Erhalt von Ortskernen, historischen Altstädten oder Ortsteilzentren, die Standortaufwertung sowie die Förderung der Nutzungsvielfalt. So soll die Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur unterstützt werden. Die Mittel in Höhe von rund 39,6 Millionen Euro erhalten in diesem Jahr 44 Städte und Gemeinden für 45 bereits laufende Gesamtmaßnahmen.
Weitere Informationen:
Die Städtebauförderung ist das zentrale Instrument der Stadterneuerung. Sie ist eine Verantwortungs- und Finanzierungspartnerschaft von Bund, Ländern und Gemeinden. Aktuell bestehen drei Städtebauförderprogramme: „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. In der Regel beteiligen sich der Bund, der Freistaat Sachsen und die jeweilige Kommune zu je einem Drittel an der Städtebauförderung. Die Förderung erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 15 Jahren.
Die Städtebauförderung ist eine Gebietsförderung. Die rechtlichen Voraussetzungen sind im Baugesetzbauch geregelt. Liegen städtebauliche Missstände oder Funktionsverluste in einem räumlich abgegrenzten Gebiet vor, sind in einem Fördergebietskonzept die zu erreichenden Ziele und geeigneten Einzelmaßnahmen zur Abmilderung bzw. Beseitigung der Missstände festzulegen.
Seit 1991 haben über 400 Städte und Gemeinden in Sachsen von den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung profitiert.
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