Am gestrigen Tag hat das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in einer Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen den zwischenzeitlich in den Ruhestand versetzten Richter Jens Maier (Antragsgegner) verhandelt (Az. 66 DG 2/23).

Der Freistaat Sachsen hatte bereits am 11. Februar 2022 bei dem Landgericht Leipzig – Dienstgericht für Richter – beantragt, die Versetzung des Antragsgegners in den Ruhestand für zulässig zu erklären. Dem lagen verschiedene Äußerungen des Antragsgegners in öffentlichen Veranstaltungen und in sozialen Netzwerken sowie dessen exponierte Mitwirkung in dem im April 2020 aufgelösten „Flügel“ der AfD, deren „Obmann“ er in Sachsen gewesen ist, zugrunde.

Das Dienstgericht hatte mit Urteil vom 1. Dezember 2022 die Versetzung in den Ruhestand für zulässig erklärt (66 DG 2/22). Diese Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. Oktober 2023 bestätigt.

Im aktuellen Verfahren beantragt der Freistaat Sachsen nunmehr die Aberkennung der Ruhebezüge. Dies hätte zur Folge, dass der Antragsgegner in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert würde und von dieser bei Eintritt des Rentenalters eine Altersrente erhielte. Den Anlass des Verfahrens bilden zwei öffentliche Äußerungen des Antragsgegners aus dem April (Rede auf einer Veranstaltung der Zeitschrift Compact) bzw. September 2017 (Post auf seinem für die Bundestagswahl eingerichteten Facebook-Account).

In der gestrigen Sitzung wurden zunächst einige prozessuale Fragen erörtert, etwa zur Wirksamkeit und zum Zeitpunkt der Erhebung der Disziplinarklage. Im Schwerpunkt ging es allerdings um die Frage, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen, der Antragsgegner also entsprechende Äußerungen getätigt oder zumindest die Nutzung seines Facebook-Accounts nicht hinreichend überwacht habe.

Als Ergebnis der gestrigen Erörterung hat sich die Einvernahme zweier Zeugen notwendig gemacht. Sie sollen zu der Rede vom 19. April 2017 auf der Veranstaltung der Zeitschrift Compact aussagen, wo der Antragsgegner – so der Vorwurf – geäußert habe, „Breivik ist aus Verzweiflung heraus zum Massenmörder geworden“.

Die mündliche Verhandlung wird deshalb am 28. November 2024 im Landgericht Leipzig, Harkortstr. 9, 04107 Leipzig, Sitzungssaal 115, fortgesetzt.

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