Mit dem am 24. Oktober 2024 erlassenen Anerkenntnisurteil des Landgerichts Berlin II endet die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Dr. Claudia Maicher und dem Bundesverband der Alternative für Deutschland erfolgreich für die Bündnisgrüne Landtagsabgeordnete. Dr. Claudia Maicher wurde von der Kanzlei Spirit Legal vertreten. Im Verfahren ging es um falsche Tatsachenbehauptungen und die Verbreitung von Fake News und Desinformation über die Landtagsabgeordnete durch die AfD.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:

„Wenn Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten Falschbehauptungen über unsere Abgeordnete verbreiten, werden wir das als Fraktion nicht tatenlos hinnehmen. Der durchschaubare Versuch, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit schlichten Lügen zu diffamieren, ist für die AfD gehörig nach hinten losgegangen. Es spricht Bände, dass die AfD – trotz der Offenkundigkeit der Falschbehauptung – zunächst keine Unterlassungserklärung abgeben wollte und erst der Gang vor Gericht hier die notwendige Klärung brachte. Es belegt einmal mehr, dass Falschbehauptungen zum politischen Konzept der AfD gehören.“

Dr. Claudia Maicher, Landtagsabgeordnete der Bündnisgrünen, sieht sich in ihren Kampf gegen die Verbreitung von Fake News bestätigt:

„Es ist wichtig, deutliche Stoppschilder zu setzen, wenn die AfD Lügen und Desinformationen verbreitet. Der Ausgang dieser juristischen Auseinandersetzung hat die Grenzen für solche Täuschungen klar aufgezeigt. Ich werde auch zukünftig nicht einfach hinnehmen, wenn Fake News und Desinformation über mich verbreitet werden. Solche Methoden zeugen von einer zersetzenden politischen und gesellschaftlichen Meinungsbildung. Diffamierung, Verleumdung und Hetze müssen in unserer freiheitlichen Demokratie tagtäglich bekämpft werden. Denn dieser Fall hat auch gezeigt: Die AfD nutzt alle Mittel, um das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zerstören.“

Hintergrund

Am 18. September 2024 hat der AfD Bundesverband auf seinem X-Account einen Beitrag und ein Video hochgeladen, welches angebliche Verstöße gegen journalistische Standards bei der im September ausgestrahlten ARD-Sendung „Die 100“ aufzeigt. Darin wurde behauptet, Dr. Claudia Maicher hätte an der Sendung, als „einfache“ Bürgerin getarnt, teilgenommen. Dies sei ein Beispiel für Manipulationsversuche des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser „Staatsfunk“ müsste abgeschafft werden. Anschließend erfolgte AfD-Wahlwerbung für die bevorstehende Landtagswahl in Brandenburg.

Nach der erfolgten Abmahnung der AfD durch die beauftragte Kanzlei wurde der Beitrag auf dem X-Account des Bundesverbandes der AfD gelöscht. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurde zunächst abgelehnt. Nach Einberufung des gerichtlichen Termins zur mündlichen Anhörung wurde von Seiten der AfD der geltend gemachte Anspruch anerkannt. Die juristische Auseinandersetzung endete so mit einem Erfolg für Dr. Claudia Maicher.

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