Das Bundeskabinett hat Anfang September 2024 den Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung verabschiedet. Mit der Novelle des Bauplanungsrechts, der umfangreichsten der letzten drei Jahrzehnte, sollen insbesondere der Wohnungsbau gefördert, Verfahren beschleunigt und digitalisiert sowie Baukosten gesenkt werden. Der Gesetzentwurf enthält wesentliche Änderungen im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung – darüber wurde heute (18. Oktober 2024) im Bundesrat debattiert.
Sachsens Bauminister Thomas Schmidt konstatierte in seiner Rede im deutschen Länderparlament: „Sachsen begrüßt das grundsätzliche Ansinnen dieser Reform. Der Entwurf enthält jedoch leider nur Ansätze, um das Bauwesen in Deutschland zukunftsfähig zu gestalten, rechtliche Hürden abzubauen und Angebot und Nachfrage in angespannten Wohnlagen auszugleichen.
Der ‚große Wurf‘ ist hier nicht gelungen. Es gilt deshalb dringend, die Versäumnisse des Bundes der letzten Jahre aufzuholen und endlich wirksam gegen die Bau- und Wohnungskrise vorzugehen! Der Bund muss noch mehr rechtliche Voraussetzungen schaffen, damit wir als Bundesländer Genehmigungsverfahren weiter straffen, den Wohnungsbau privilegieren und die Bebauung von Baulücken noch mehr vereinfachen können!“
„Die Tatsache, dass es 113 Änderungsanträge aus den Bundesländern zu diesem Gesetzentwurf gibt zeigt deutlich: Hier besteht noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Ignoranz darf darauf nicht die Antwort sein. Deshalb appelliere ich an die Abgeordneten des Bundestags, hier nachzuschärfen“, so Schmidt weiter. Eine abschließende Zustimmung des Bundesrates ist für den Gesetzesbeschluss nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu Maßnahmen und Regelungen des Gesetzentwurfes
Der sogenannte Bau-Turbo ist eine zentrale Neuerung im Baugesetzbuch und ermöglicht eine schnellere Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben in angespannten Wohnungsmärkten. Hierdurch wird es in bestimmten Fällen möglich, ohne gesonderten Bebauungsplan zu bauen, wenn die betroffene Kommune zustimmt. Der „Bau-Turbo“ ist zunächst bis 2027 befristet. Diese Änderung begrüßt Staatsminister Schmidt: „Der ‚Bau-Turbo‘ ist ein richtiger Ansatz, geht mir jedoch nicht weit genug. Er wird nur von sehr wenigen Gemeinden in Sachsen genutzt werden können und ob er sich in der Praxis bewährt, wird sich zeigen.“
„Gleiches gilt für die geplanten Erleichterungen im Bereich der Nachverdichtung. Positiv ist, dass bestehende Gebäude einfacher aufgestockt oder Baulücken geschlossen werden können. Das wird einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von neuem Wohnraum in unseren Städten leisten. Allerdings darf die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die mit knapper Mehrheit in diesem Jahr in Brüssel beschlossen wurde, nicht den Wohnungsbau verhindern.
Ein Baum kann nicht dem dringend benötigten Bau von Wohnraum im Wege stehen. Statt Flächenkonflikte zur schüren, ist ein sensibler Umgang das Gebot der Stunde. Hier muss die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Umsetzung der EU-Verordnung den Wohnungsbau in Deutschland und Sachsen nicht behindert“, so der Staatsminister.
Insgesamt strebt das Gesetz eine nachhaltige, ökologische und effiziente Stadtentwicklung an, um den Wohnungsmarkt zu entlasten und den Klimaschutz zu stärken.
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