In Sachsens Kohlerevieren werden Unternehmen ab sofort bei Investitionen in die Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen oder Wärmepumpen unterstützt. Einen entsprechenden Aufruf für Förderanträge aus dem Bundesprogramm STARK (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) heute veröffentlicht.
Gefördert werden auch Investitionen in Anlagen zur Herstellung einzelner Komponenten entsprechender Technik, außerdem Investitionen in die Produktion von Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2, aber auch Anlagen zur Herstellung oder Rückgewinnung kritischer Rohstoffe, die für die genannten Produkte benötigt werden.
„40 Millionen Euro für das Lausitzer Revier und weitere 20 Millionen Euro für das Mitteldeutsche Revier stellt Sachsen aus seinem Budget des Programms STARK für die Unterstützung von Unternehmen bereit, die in solche Produktionen investieren wollen. Damit bringen wir den Strukturwandel in den Kohleregionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze voran. Ich bin sicher, dass es viele gute Projekte gibt, die Unternehmen nun mit diesem neuen Förderangebot umsetzen können“, so der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt.
„Wir haben uns beim Bund dafür eingesetzt, dass von der neuen Förderung auch klein- und mittelständische Unternehmen profitieren“, so der Minister weiter. „Diese Unternehmen sollen sich besonders angesprochen fühlen. Die Unterstützung von Investitionen muss passend zur vorhandenen Wirtschaftsstruktur in unseren Revieren erfolgen. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft, so richten wir auch die Unterstützung von Investitionen aus.“
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der von der Europäischen Kommission genehmigten »BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien«, die bis Ende 2025 höhere staatliche Beihilfen für Investitionen von Unternehmen in den genannten Schlüsselsektoren zulässt. Diese Regelung soll zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft beitragen.
Mindestinvestitionssummen pro Vorhaben sind 500.000 Euro für klein- und mittelständische Unternehmen bzw. eine Million Euro für große Unternehmen. Der Fördersatz hängt neben der Größe des Unternehmens auch vom Standort der Investition ab und liegt in der Spanne von 15 bis 40 Prozent.
Für die Förderung muss im ersten Schritt bis zum 6. Dezember 2024 lediglich eine Projektskizze bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH eingereicht werden, die die eingereichten Projekte im Auftrag des BMWK bewertet. Der eigentliche Förderantrag ist dann Gegenstand des weiteren Verfahrens. Eine Informationsveranstaltung für Unternehmen, die eine Förderung beantragen wollen, ist seitens des Bundeswirtschaftsministeriums in Planung und soll in Kürze angeboten werden.
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