Kultus-Amtschef Wilfried Kühner wird am kommenden Mittwoch (30. Oktober) an die Stadt Leipzig Fördermittel zur Sanierung, Erweiterung und Neubau von Wohnheimen für Berufsschüler und Auszubildende überreichen. Auch für Zittau gibt es Fördergeld für die Modernisierung eines Wohnheimes mit 59 Plätzen.
Um mehr bezahlbaren Wohnraum für Berufsschüler und Auszubildende zu schaffen, investieren Bund und Land gemeinsam 16,38 Millionen Euro. Durch die Investitionen werden 367 Plätze neu geschaffen oder modernisiert (191 neu und 176 saniert).
„Wir verbessern damit die Unterbringungssituation der Auszubildenden, in diesem Jahr vor allem in den Ballungszentren. Wir leisten hier einen wichtigen Beitrag, um künftige Fachkräfte in Sachsen zu halten und ihnen gute Lern- und Lebensbedingungen zu schaffen“, so Kühner. Die Fördermittelbescheide aus dem Programm „Junges Wohnen“ werden durch die Sächsische Aufbaubank erstellt. Mit den Geldern werden Neubau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben an Wohnheimen unterstützt, in denen Schüler berufsbildender Schulen eine Unterkunft erhalten.
Folgende Projekte werden gefördert:
- Neubau eines Wohnheims mit 135 Plätzen in Leipzig, Haydnstraße 2, Fördersumme: 8.031.114 Euro
- Modernisierung eines Wohnheims mit 59 Plätzen in Zittau, Komturstraße, Fördersumme 551.250 Euro
- Sanierung und Erweiterung eines Wohnheims mit 145 Plätzen (davon 28 zusätzliche Plätze) in Leipzig, Hüfferstraße, Fördersumme von 4.075.333,50 Euro
- Neubau eines Wohnheims mit 28 Plätzen in Leipzig, Dösner Weg, mit einer Fördersumme von 3.725.854,90 Euro
Bei den geförderten Wohnheimen handelt es sich um Einrichtungen, die durch einen Träger der freien Jugendhilfe betrieben werden, der die konzeptionellen und personellen Voraussetzungen bietet, um das Wohl der Jugendlichen in der Einrichtung zu gewährleisten.
Hintergrund
Das Kultusministerium hat erstmals im Jahr 2024 einen Anteil an Mitteln aus dem Programm „Junges Wohnen“ erhalten. Dabei handelt es sich um ein Bundesprogramm, mit dem die Schaffung preiswerten Wohnraums für Studenten und Auszubildende unterstützt werden soll. Für das Programm ist eine Mitfinanzierung der Länder erforderlich.
Das auf Sachsen entfallende Programmvolumen beträgt 32,38 Millionen Euro (davon rd. 77% Bundes- und rd. 23% Landesmittel). Von dieser Summe setzt das Kultusministerium einen Anteil von 16,38 Millionen Euro für Wohnheim-Projekte ein (davon 12,61 Millionen Euro Bundes- und 3,77 Millionen Euro Landesmittel), das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erhält 16 Millionen Euro für Studentenwohnheime.
Eine Fortsetzung des Bundesprogramms im Jahr 2025 ist wünschenswert, die Bereitstellung der Bundesmittel steht aber aktuell noch unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses des Deutschen Bundestages.
Für die entsprechenden Einrichtungen ist eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes erforderlich, da für die – teilweise minderjährigen – Berufsschüler ein gewisses Maß an Aufsicht und sozialpädagogischer Betreuung zu gewährleisten ist. Für die bestehenden Wohnheime liegt diese Erlaubnis vor, die neuen Einrichtungen müssen diese mit Aufnahme des Betriebes nachweisen.
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