Die Stadt Leipzig vereinheitlicht den Service für Gewerbetreibende: Ab Freitag, 1. November, können Selbstständige, Handwerkerinnen, Dienstleister und Unternehmerinnen ihre Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nur noch bei der Gewerbebehörde im Technischen Rathaus, Prager Straße 136 (Haus A, 2. Etage) stellen. Hierfür ist ein Termin nötig.

Dies geht am besten online unter dem Link terminvereinbarung.leipzig.de sowie telefonisch über das Bürgertelefon unter der Rufnummer 115. Geöffnet ist die Gewerbebehörde jeweils montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr, dienstags zusätzlich von 13 bis 18 Uhr und donnerstags von 13 bis 16 Uhr.

Auch online ist dieser Antrag möglich, direkt über die Webseite des Bundesamtes für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de. Zuletzt konnten die Auszüge auch vereinzelt in Leipziger Bürgerbüros beantragt werden, dieser Weg entfällt künftig. Für Gewerbetreibende sind damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gewerbebehörde die zentralen Ansprechpartner.

Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungsentscheidungen oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Ein Auszug aus dem Register wird beispielsweise gebraucht, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird.

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