Der Pauschalisierungssatz bei der Umsatzsteuer in der Landwirtschaft soll abgesenkt werden und die neue Regelung umgehend nach Ankündigung des Gesetzes angewendet werden. Nur kleine und mittelgroße Betriebe, die einen Jahresumsatz von weniger als 600.000 Euro haben, können die Pauschalisierung überhaupt nutzen.
AbL-Bundesvorsitzender Martin Schulz sagt: „Wird der Satz von 9 auf 8,4% gesenkt und 2025 sogar auf 7,8% dann droht den Betrieben erneut eine Mehrbelastung. Das ist für uns Bäuerinnen und Bauern überhaupt nicht nachvollziehbar. Finanzminister Christian Lindner hat im Zusammenhang mit den Bauernprotesten Anfang des Jahres versprochen, Maßnahmen umzusetzen, die die Rücknahme der Agrardiesel-Steuerbefreiung kompensieren.
Mit der Senkung des Pauschalisierungssatz wird allerdings das Gegenteil davon erreicht und sie trifft vor allem die Gruppe der Betriebe, die durch kleinere Strukturen Vielfalt in Landschaft zum Nutzen von Umwelt und Klima aber auch Vielfalt im ländlichen Raum zum Nutzen unserer Demokratie erhalten. Erschwerend kommt für uns Betriebe hinzu, dass die Produktionskosten durch die Inflation der vergangenen Jahre spürbar gestiegen sind. Dieses höhere Kostenniveau wurde von den Erlösen kaum aufgefangen.
Die AbL lehnt eine Absenkung des Pauschalisierungssatzes ab und fordert zudem die Ampelregierung auf, dringend die erforderlichen und vorliegenden marktpolitische Maßnahmen umzusetzen. Das ermöglicht uns Bäuerinnen und Bauern eine bessere Marktstellung in der Wertschöpfungskette, um höhere und kostendeckende Preise durchzusetzen. Diese wirtschaftlichen betrieblichen Perspektiven ermöglichen zudem die notwendige klima- und umweltverträgliche Weiterentwicklung unserer Höfe.“
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