Das Landgericht Cottbus hat am gestrigen Donnerstag รผber eine Unterlassungsklage der Lausitz Energie AG (LEAG) gegen zwei Klimaaktivist*innenentschieden. Diese hatten im Februar 2019 gemeinsam mit 21weiteren Aktivist*innen Kohlebagger in der Lausitz besetzt, um fรผr den sofortigen Ausstieg von Kohle zu protestieren. Daraufhin hatte die LEAG eine umfassende Unterlassungserklรคrung gefordert. Gegenstand des Verfahrens waren die Hรถhe des Streitwerts sowieder Umfangder Unterlassungserklรคrung. Die Aktivist*innen werten die Entscheidung des Gerichts als wichtigen Teilerfolg.

Dazu Jule Fink, Sprecherin von Ende Gelรคnde: โ€žDie Entscheidung des Gerichts zeigt: Es lohnt sich dagegenzuhalten, wenn fossile Konzerne versuchen,Protest mit undemokratischen Mitteln zu unterdrรผcken. Wir lassen uns nicht einschรผchtern! Der Kohleausstieg 2038 ist viel zu spรคt und gehtdann auch noch mit Entschรคdigungszahlungen an die Konzerne einher, die von der Zerstรถrung unserer Lebensgrundlagen profitieren. Die Botschaft der mutigen Besetzung der Aktivist*innen in 2019 zeigt damals wie heute: Der Ausstieg aus den fossilen Energien liegt in unserer eigenen Verantwortung.โ€œ

Das Gericht hat in seiner gestrigen Entscheidung ein unbegrenztes Betretungsverbot fรผr sรคmtliche Betriebsflรคchen der Lausitz Energie Bergbau AG und der Lausitz Energie Kraftwerke AG einkassiert und ist damit der Argumentation der Klimaaktivist*innen gefolgt. Demnachhat nur die Lausitz Energie Bergbau AGein Recht auf ein Betretungsverbot, nicht aber fรผr die Kraftwerke AG, da sievon der Aktion nicht betroffenwar. AuรŸerdem hat das Gericht den Streitwert von 200.000 Euro auf 24.000 Euro herabgesenkt. Dies fรผhrt zu deutlich geringeren Gerichtskosten fรผr die beiden Aktivist*innen, was eine potenziell abschreckende Wirkung der Klage verringert.

Dazu Thorsten Deppner, Anwalt der Aktivist*innen: โ€žDass meine Mandant*innen nicht nur Recht bekommen haben inBezug auf die ungerechtfertigten Forderungen der LEAG Kraftwerke AG, sondern der Streitwert um mehr als 85 Prozent herabgesetzt wurde, ist ein Erfolg, der hoffentlich dazu beitrรคgt, dass Konzerne zweimal darรผber nachdenken, sogenannte *โ€š*SLAPPsโ€˜(Strategic Lawsuit Against Public Participation) anzustreben, also Zivilverfahren mit dem Ziel, zivilgesellschaftliches Engagement zu unterbinden.โ€œ

Die Anwรคlt*innen der LEAG hatten vor Gericht zugegeben, dass die Durchsetzung der gesamten Unterlassungserklรคrung zur Abschreckung weiterer ziviler Proteste diene. Ende Gelรคnde betont, dass der Schutz von zivilgesellschaftlichen Engagement vor dem Hintergrund der Wahlerfolge rechtsextremer Parteien in Brandenburg, Sachsen und Thรผringen besonders wichtigsei. Angesichts der zunehmenden Wetterextreme durch den Klimawandel, aktuell gerade das Hochwasser an der Oder, stellesich zudem die Frage, inwiefern der Klimanotstand potenziell Aktionen zivilen Ungehorsams gegen Kohleinfrastrukturen rechtfertigen kann.

Dazu Julian Smaluh von ROBIN WOOD: โ€žEs ist festzuhalten, dass laut Gericht das Besetzen von Braunkohlebaggern zum Zwecke der medialen Aufmerksamkeit und Erzeugen von politischem Handlungsdruck ein im Grundsatz geeignetes Mittel darstellt, um die von der Braunkohleverstromung unmittelbar ausgehenden Gefahren fรผr die Klimaerwรคrmung abzuwehren, wenn auch nicht das mildest mรถgliche. Es handelt sich laut Gericht beim โ€šmenschengerechten Erdklimaโ€˜ aber um ein grundsรคtzlich notstandsfรคhiges Rechtsgutโ€œ

Der gestrige Gerichtsprozess steht im Kontext einer zunehmenden Kriminalisierung von Klimaprotest in Deutschland und weltweit. Die UN haben in diesem Zusammenhang einen Sonderberichterstatter fรผr Umweltschรผtzer*innen eingesetzt, der die Entwicklungen beobachtet. Auch in diesem Fall wurde Beschwerde beim Sonderberichterstatter eingereicht.

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