In der Nacht zum 6. September 2024 hat der ausgewilderte Luchs Anton im Raum Eibenstock (Erzgebirgskreis) eine Ziege getötet, eine zweite wurde verletzt. Beide Ziegen waren nachts auf einer Wiese am Waldrand angebunden gehalten worden und nicht durch einen Elektrozaun geschützt. Der Halter hatte die Rufe der Ziegen gehört und den Luchs rasch verscheucht. Die Untersuchungen durch die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) sind noch nicht abgeschlossen.

Im Westerzgebirge wurden im Projekt RELynx Sachsen seit März 2024 bisher fünf Luchse ausgewildert. Der in Gefangenschaft geborene Luchs Anton hat noch wenig Erfahrung mit dem Fang lebender Beutetiere, er wurde erst vor elf Tagen ausgewildert. Es ist gut möglich, dass Anton die Ziege auf der Wiese zuerst für ein Reh gehalten hat. Auch die anderen beiden ausgewilderten Gehege-Luchse hatten ihre ersten Jagderfolge auf Wiesen oder an Wald- und Wiesenrändern. Hauptbeute der Luchse sind Rehe. Nutztiere werden von Luchsen generell selten erbeutet.

Der Luchs Anton hält sich bisher im Raum um Eibenstock und Schönheide auf. Tierhalter sollten besonders in Waldnähe keine Nutztiere ungeschützt draußen lassen, um den Luchs nicht auf Nutztiere zu prägen. Ein Anbinden der Tiere sollte auch aus Tierschutzgründen unterbleiben.

Ein wirksamer Herdenschutz trägt einerseits dazu bei, dass sich große Beutegreifer wie Luchs und Wolf nicht an Weidetiere als leichte Beute gewöhnen. Andererseits besteht die Gefahr, dass jedes erfolgreiche Überwinden von unzureichenden Herdenschutzmaßnahmen zur Etablierung des unerwünschten Verhaltens beiträgt. Daher ist es wichtig, dass Weidetierhalter auf den Herdenschutz entsprechend der guten fachlichen Praxis achten, sodass Übergriffe weitestgehend verhindert werden können.

In Sachsen werden als präventive Herdenschutzmaßnamen die angemessenen Kosten auf Basis der Mindestschutzkriterien gefördert. Für einen besseren Schutz vor Luchs- und Wolfsübergriffen empfiehlt die Fachstelle Wolf stromführende Weidezäune mit einer Mindesthöhe von 105 Zentimetern. Zudem bietet die Fachstelle Wolf zur Unterstützung der Weidetierhalter eine kostenfreie Herdenschutzberatung an.

Sollten Tierhalter bei der Kontrolle ihrer Koppeln potentielle Übergriffe auf Nutztiere bemerken, sind diese umgehend (innerhalb von 24 Stunden) an die Fachstelle Wolf zu melden. Ein Rissgutachter vereinbart dann einen zeitnahen Termin zur gemeinsamen Begutachtung.

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