Bis zum 30. September erhalten neben Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfängern auch Personen mit geringem Einkommen den Leipzig-Pass. Diese Übergangsregelung läuft zum Monatsende aus. Ab Oktober ist der Anspruch für den Leipzig-Pass dauerhaft an den Bezug einer der folgenden Grundleistungen gebunden:

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG),
  • Bürgergeld, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende durch das Jobcenter Leipzig (SGB II),
  • Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
  • Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Weiterhin haben wohnungslose Menschen mit einem geringen Einkommen Anspruch auf den Leipzig-Pass.

Mit der Änderung, dass nun Wohngeldempfängerinnen und Wohngeldempfänger statt Menschen mit geringem Einkommen berechtigt sind, entfällt für diese Personen die aufwendige Vorlage von Nachweisen. Durch die Vorlage des Wohngeldbescheides kann unkompliziert ein Antrag auf den Leipzig-Pass gestellt werden.

Weitergehende Informationen zur Beantragung von Wohngeld sind auf der Homepage der Stadt Leipzig unter „Wohngeld beantragen“ zu finden.

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