Im letzten Jahr haben 40 Prozent der Agrargenossenschaften für ihre Junglandwirte eine Einkommensunterstützung nach EU-Agrarrecht beantragt. Bei jeder vierten Agrargenossenschaft (26 Prozent) wurde die Förderung abgelehnt. Nur 14 Prozent der Agrargenossenschaften haben einen positiven Bescheid ihrer landwirtschaftlichen Landesbehörde erhalten. Das geht aus einer Umfrage des Genoverbandes e.V. bei seinen 510 Mitgliedsagrargenossenschaften hervor.
„Das ist eine massive Benachteiligung von Agrargenossenschaften, die als Mehrfamilienbetriebe jungen Landwirtinnen und Landwirten Zukunftsaussichten bieten. Gerade in Agrargenossenschaften können motivierte Nachwuchskräfte als Mitglieder, Eigentümer und Mit-Unternehmer Verantwortung in landwirtschaftlichen Betrieben übernehmen“, kritisiert Dr. Andreas Eisen, Bereichsleiter vom Genoverband e.V., die Absagen, die er als völlig falsche Auslegung der gesetzlichen Regelungen zur Junglandwirteförderung sieht.
Eisen stellt fest: „Nach unserer Rechtsauffassung stehen unseren Agrargenossenschaften diese Förderungen definitiv zu.“ Den antragstellenden Agrargenossenschaften entgingen auf diese Weise berechtigte Fördergelder von bis zu 16.000 Euro jährlich und damit über 80.000 Euro pro Junglandwirt für die gesamte fünfjährige Förderungsdauer.
„Das werden die Agrargenossenschaften so nicht mehr hinnehmen“, so Eisen. „Deshalb kämpfen wir als Genoverband an der Seite unserer Mitglieder für eine Gleichbehandlung. Um die berechtigten Ansprüche auf Fördermittel juristisch durchzusetzen, rufen wir alle Agrargenossenschaften auf, die Musterklageverfahren zu unterstützen, die in diesen Tagen eingereicht wurden.“ Der Genoverband e.V. will so eine verbindliche gerichtliche Entscheidung gegebenenfalls auch vom Bundesverwaltungsgericht herbeiführen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Junglandwirte ist es möglich, unter bestimmten Bedingungen eine gesonderte Förderung im Rahmen der EU-Direktzahlungen zu beantragen. Diese Einkommensstützung für Junglandwirte über maximal fünf Jahre wird für maximal 120 Hektar gezahlt und beträgt circa 134 Euro je Hektar jährlich. Auch Agrargenossenschaften mit Junglandwirten als Mitgliedern können unter bestimmten Bedingungen diese Einkommensstützung für ihre Junglandwirte erhalten. (An der Umfrage beteiligten sich zwischen dem 28.05.2024 – 10.06.2024 n=107 Mitglieder aus dem Bereich Agrar.)
Als Genoverband e.V. vertreten wir aus der Landwirtschaft über 500 Agrargenossenschaften und mehr als 400 landwirtschaftliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften.
Die Agrargenossenschaften prägen als Mehrfamilienbetriebe die Landwirtschaft in Ostdeutschland maßgeblich. Über 19.000 landwirtschaftliche Mitglieder sind als Mitunternehmer aktiv. Sie bieten vielen Mitgliedern und Beschäftigten einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz und leisten einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der ländlichen Räume.
Die landwirtschaftlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften verstehen sich als Dienstleistungsunternehmen der Landwirtschaft. Sie verwerten die gesamte Bandbreite der tierischen und pflanzlichen Erzeugnisse. Sie bündeln Angebot und Nachfrage in der Landwirtschaft und stärken so die Marktstellung ihrer Mitglieder gegenüber Handel und Industrie. Ihre Mitglieder – und damit ihre Eigentümer – sind Landwirte, Fischer, Gärtner und Winzer.
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