In Sachsen hat die Jahreszeit begonnen, in der vermehrt mit Wolfsrissen an Weidetieren gerechnet werden muss. Seit Anfang September kam es zum Beispiel in der Gemeinde Elsnig im Landkreis Nordsachsen bereits zu vier Rissereignissen, bei denen der Wolf mit hinreichender Sicherheit als Verursacher bestätigt werden konnte. In drei Fällen waren die Anforderungen an den Mindestschutz nicht erfüllt. Die Fachstelle Wolf des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) rät Tierhaltern daher dringend zur Vorsorge.

Im Spätsommer und im Herbst kommt es in Sachsen erfahrungsgemäß zu mehr Wolfsrissen an Weidetieren. Grund dafür ist ein erhöhter Nahrungsbedarf der Wolfswelpen, die zu dieser Jahreszeit etwa drei Monate alt sind. Insbesondere unzureichend geschützte Weidetiere, vor allem Schafe und Ziegen, stellen für Wölfe eine leichtere Beute als Wildtiere dar, die den Hauptanteil der Nahrung von Wölfen ausmachen. Tierhalter, die ihre Schafe und Ziegen über Nacht nicht in einem Stall unterbringen können, sollten ihre Schutzmaßnahmen auf mögliche Schwachstellen überprüfen und diese zeitnah beseitigen.

Ein wirksamer Herdenschutz trägt einerseits dazu bei, dass sich Wölfe nicht an Weidetiere als leichte Beute gewöhnen. Andererseits besteht die Gefahr, dass jedes erfolgreiche Überwinden von unzureichenden Herdenschutzmaßnahmen zur Etablierung des unerwünschten Verhaltens beiträgt. Daher ist es wichtig, dass Weidetierhalter auf den Herdenschutz entsprechend der guten fachlichen Praxis achten, sodass Übergriffe weitestgehend verhindert werden können.

In Sachsen werden als präventive Herdenschutzmaßnamen die angemessenen Kosten auf Basis der Mindestschutzkriterien gefördert. Für einen besseren Schutz vor Wolfsübergriffen empfehlen die Fachstelle Wolf und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Nordsachsen stromführende Weidezäune mit einer Mindesthöhe von 105 Zentimetern. Zudem bietet die Fachstelle Wolf zur Unterstützung der Weidetierhalter eine kostenfreie Herdenschutzberatung an.

Sollten Tierhalter bei der Kontrolle ihrer Koppeln potentielle Übergriffe auf Nutztiere bemerken, sind diese umgehend (innerhalb von 24 Stunden) an die Fachstelle Wolf zu melden. Ein Rissgutachter vereinbart dann einen zeitnahen Termin zur gemeinsamen Begutachtung.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar