Die Stadt Leipzig beginnt am 1. Oktober mit der Befragung zum Mietspiegel und verschickt an diesem Tag die ersten Anschreiben an die Mieterinnen und Mieter. Die Vermieterinnen und Vermieter werden voraussichtlich ab 7. Oktober angeschrieben.
Für die Erstellung des Mietspiegels werden rund 17.000 zufällig ausgewählte Leipzigerinnen und Leipziger zu verschiedenen Wohnungsmerkmalen befragt. Die Mietspiegelerhebung dient der Erstellung und Aktualisierung des Mietspiegels, der eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete darstellt. Außerdem gibt der Mietspiegel den Mietparteien und Vermietungsunternehmen Rechtssicherheit bei Mieterhöhungsverlangen und schützt so vor ungerechtfertigt hohen Mieten.
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aufgrund des Mietspiegelreformgesetzes (MsRG) gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erstellen. Die Teilnahme an der Mietspiegelerhebung ist daher gesetzlich vorgeschrieben (Auskunftspflicht). Diese Erhebung hilft, verlässliche und aktuelle Daten zu erhalten, die für die Erstellung des Mietspiegels unverzichtbar sind.
Um den Mietspiegel an die aktuelle Marktsituation anzupassen und um auf Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt reagieren zu können, führt die Stadt Leipzig die Mietspiegelerhebung alle zwei Jahre durch. Das Sozialamt dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihre Mithilfe und das Engagement für einen transparenten und gerechten Wohnungsmarkt.
Für Fragen zur Mietspiegelerhebung oder für die Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Hotline 0341 123-2888 oder per E-Mail unter mietspiegel@leipzig.de zur Verfügung.
Weitere Informationen: www.leipzig.de/mietspiegel-befragung.
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