Sachsen weitet die Förderung des Gewässer- und Hochwasserschutzes deutlich aus. Bei Maßnahmen für einen verbesserten ökologischen Zustand wird der maximale Fördersatz unter Voraussetzungen von 90 auf 95 Prozent angehoben. Außerdem kann künftig die Erstellung von integrierten Gewässerentwicklungskonzepten unterstützt werden. Zusätzlich zum Thema Hochwasser werden nun auch Maßnahmen gegen Starkregen gefördert.
Förderfähig sind entsprechende Konzepte zum Starkregenrisikomanagement sowie investive Maßnahmen. Ebenfalls förderfähig sind künftig auch Voruntersuchungen zur Initiierung von Auenprojekten. Das hat Sachsens Kabinett am Dienstag (27.8.) mit der novellierten Förderrichtlinie Gewässer / Hochwasserschutz (RL GH/2024) beschlossen.
Umweltminister Wolfram Günther: „Unsere Gewässer sind vielerorts ökologisch immer noch nicht intakt. Nur knapp sieben Prozent der Fließgewässer in Sachsen sind in einem guten ökologischen Zustand. Und wir erleben zunehmend extreme Regenfälle. Das hat gerade dieser Sommer wieder gezeigt. Die Klimakrise trifft uns immer deutlicher, der Druck zu handeln wächst.
Deshalb stärken wir die Förderung und Unterstützung gegen Hochwasser und Starkregen und nehmen da gerade die Kommunen in den Blick. Wir brauchen saubere, artenreiche Gewässer. Denn Wasser ist unsere Lebensgrundlage. Und wir brauchen mehr Schutz vor Hochwasser und Starkregen.“
Die Zuwendungen können künftig ausdrücklich auch mit weiteren Drittmitteln kumuliert werden, sofern der Zuwendungszweck eingehalten und dies beihilferechtlich zulässig ist. Im Übrigen wird die Förderung aus der Vorgängerrichtlinie grundsätzlich weitergeführt. Des Weiteren werden die Kommunen künftig durch „Fachberater Gewässer“ beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie fachlich und personell bei der Vorbereitung und Umsetzung von Konzepten und Maßnahmen für die Gewässerentwicklung unterstützt sowie hinsichtlich der bestehenden und neuen Förderangebote beraten.
Bis einschließlich 2027 sind Fördermittel in Höhe von insgesamt 34 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung soll vorwiegend aus dem Aufkommen der Wasserentnahmeabgabe erfolgen. Daneben sollen weitere Landesmittel und Mittel nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung gestellt werden.
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