Das Sozialministerium unterstützt die sächsischen Plankrankenhäuser mit zusätzlichen 20 Millionen Euro im Wege der Pauschalförderung. Dies hatte das Kabinett im Juni beschlossen. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat der Bereitstellung der Mittel nun ebenfalls zugestimmt. Die dringend benötigten Gelder werden nun der Sächsischen Aufbaubank zugewiesen und als Pauschalförderung an die sächsischen Plankrankenhäuser ausgereicht. Eine erneute Antragstellung durch die Krankenhäuser ist nicht erforderlich.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: „Die Landesregierung hat Wort gehalten und eine außerplanmäßige Unterstützung der Krankenhäuser ermöglicht. Wir springen ein, wo die Lücken, die die massiven Kostensteigerungen in den Kassen der Krankenhäuser verursacht haben, durch den Bund vorerst nicht geschlossen werden.

Mit den zusätzlichen Fördermitteln stärken wir die Liquidität der sächsischen Krankenhäuser. Sie können die Mittel in eigener Zuständigkeit unmittelbar für anstehende kleinere Investitionen zügig und in eigener Regie und Schwerpunktsetzung nutzen. Die zusätzlichen Pauschalfördermittel erreichen die Krankenhäuser direkt, unmittelbar und auch zeitnah.

Damit entfällt ein bürokratisches und langwieriges Antrags- und Prüfungsverfahren. Mit der zusätzlichen Unterstützung trägt der Freistaat zur auskömmlichen Investitionsfinanzierung der Plankrankenhäuser bei. Uns liegt die gute Zukunft der sächsischen Krankenhäuser und damit die gute Versorgung der Bürgerinnen und Bürger am Herzen.“

Hintergrund

Die Krankenhäuser im Freistaat Sachsen sehen sich mit einer schwierigen wirtschaftlichen Situation konfrontiert, die sich in den letzten zwei Jahren aufgrund gestiegener Energiepreise, Tariferhöhungen beim Personal sowie weiterhin bestehendem Fallrückgang weiter verschärft haben. Die ausstehende Krankenhausreform des Bundes wird die Häuser frühestens 2025 wirtschaftlich stärken. Mit der zusätzlichen Pauschalförderung soll die Situation bis dahin stabilisiert werden.

Die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser obliegt den Krankenkassen; die Zuständigkeit für die entsprechenden rechtlichen Regelungen dem Bund. Die Bundesländer sind für die Investitionskosten (Bau, Sanierung und größere Geräte) zuständig. Der Freistaat unterstützt die Krankenhäuser in diesem Bereich mit Pauschalförderung, Einzelförderung und (durch den Bund kofinanzierte) Strukturfondsförderung. Seit der Wende wurden über 6,5 Milliarden Euro in die Krankenhauslandschaft Sachsens investiert.

Im Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG) ist die Pauschalförderung für alle im Krankenhausplan vorgesehenen Krankenhäuser verankert. Die Mittel werden jährlich als sogenannte Pauschale ausgereicht. Die im Haushalt ausgewiesene Pauschalförderung für 2024 wurde bereits im Frühjahr ausgezahlt. Nun kommt eine zweite, außerplanmäßige Rate hinzu. Die Verteilung der Verwendung auf Ausgabepositionen obliegt dem jeweiligen Krankenhaus im Rahmen der Vorgaben des § 15 SächsKHG und der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung selbst.

Die Pauschalförderung lag zuletzt bei jährlich 75 Millionen Euro, die Einzelförderung bei 64 Millionen Euro pro Jahr.

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