Der Ausbau der Ganztagesbetreuung schreitet in Sachsen zügig voran. Nur wenige Wochen nach Antragsschluss konnten von den 148 Millionen Euro Fördermitteln, die der Bund dem Freistaat zur Verfügung stellt, bereits 44 Investitionsvorhaben an Grund- und Förderschulen sowie Horten in Höhe von rund 90 Millionen Euro bewilligt werden. Das entspricht einem Anteil von ca. 61 Prozent der verfügbaren Mittel.
Mit den Geldern können beispielsweise ein neues Hortgebäude für die Westlausitzschule in Kamenz, einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, errichtet oder die Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Löbnitz umgesetzt werden. Voraussichtlich bis zum Jahresende werden die restlichen Anträge bewilligt werden.
„Wir stecken das Geld hauptsächlich in den qualitativen Ausbau von Ganztagesbetreuung. Wir verbessern damit die Bildung und Betreuung unserer Kinder“, betonte Kultusminister Christian Piwarz und verwies auf die in Sachsen bereits vorhandene hohe Ganztagsbetreuungs-Quote von rund 90 Prozent von Kindern im Grundschulalter (Bundesdurchschnitt: 47,5 Prozent). Der Minister ergänzte: „Das Geld wird dringend gebraucht, denn die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler steigt. Durch eine gezielte Ganztagesförderung können wir über den Unterricht hinaus den Lernprozess der Kinder unterstützen“.
Hintergrund
Zum weiteren Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Grund- und Förderschulen sowie Horten hat das sächsische Kabinett Ende September 2023 die Förderrichtlinie „Ganztagsinvestitionen“ verabschiedet. Das Förderprogramm stellt 148 Millionen Euro Fördergelder für kommunale Träger (Städte, Gemeinde, Landkreise) und freie Träger von Grund- und Förderschulen bereit. Auch Träger von Horten sind antragsberechtigt.
Der Fördersatz für die Antragssteller beträgt bis zu 70 Prozent. Gefördert werden Investitionen in einen Neubau, Umbau, eine Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden und Horten sowie deren Außenanlagen. Auch Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen können gefördert werden, wenn sie nachweislich überwiegend für die Ganztagesbetreuung von Grundschulkindern genutzt werden. Der Antragsschluss war am 28.6.2024.
Auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wurde der überwiegende Teil der Mittel in einem „Regionalen Budgetverfahren“ vergeben. Das heißt, die Landkreise und die Kreisfreien Städte konnten im Rahmen eines ihnen zur Verfügung stehenden Budgets selbst entscheiden, welche Vorhaben bezuschusst werden sollen. Der Fördersatz für die Antragsteller beträgt hier bis zu 70 Prozent.
Zur schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler ab 2026 stellt der Bund Investitionsmittel für Schulgebäude sowie Horte zur Verfügung. Ziel ist es, mit den Fördergeldern Schul- und Hortplätze zu erhalten, neu zu schaffen und die Qualität von Ganztagesbetreuung zu verbessern. Der Bund stellt dafür den Ländern Finanzhilfen im Gesamtumfang von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Dieser Betrag teilt sich in zwei Finanzierungstöpfe: den Beschleunigungstopf (750 Mio. Euro) und den Basistopf (2,75 Mrd. Euro). Die Frist zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Beschleunigungstopf endete am 31. Dezember 2022 (Ergebnis: https://www.schule.sachsen.de/foerderprogramm-zum-quantitativen-ausbau-und-der-qualitativen-verbesserung-ganztaegiger-bildungs-und-betreuungsangebote-6355.html)
Nun wird der Basistopf (148 Millionen Euro) umgesetzt.
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