Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und der NEULAND-Verein rufen ihre Mitglieder und weitere Berufskollegen und Kolleginnen auf, gegen die kürzlich versendeten Beitragsbescheide für den Unfallversicherungsbeitrag für das Jahr 2023 und Beitragsvorschuss für das Jahr 2024, Widerspruch einzulegen.

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat die Beiträge für das Jahr 2023 und den Beitragsvorschuss für das Jahr 2024 bis zu 20 % angehoben, begründet vor allem durch die Anerkennung der neuen Berufskrankheit “Parkinson-Syndrom durch Pestizide“.

Die wissenschaftliche Empfehlung für die Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ des Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 5. September 2023, stellt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen einer beruflichen Pestizidexposition, also der Kontaktmenge, und der Entstehung einer Parkinson-Erkrankung dar, verursacht im Rahmen der beruflichen Pestizidanwendung durch Aufnahme über Haut und Atemwege.

Die betroffenen Bauern und Bäuerinnen haben im guten Glauben auf Angaben zur gesundheitlichen Sicherheit der Hersteller und Zulassungsbehörden die Pestizide angewendet. Einen Hinweis auf mögliche Gefahren für eine Parkinsonkrankheit hat es nicht gegeben. Aufgrund der wissenschaftlichen Empfehlung ist es verständlich, das die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft eine neue Berufskrankheit mit der vorgenannten Legaldefinition „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ aufnimmt.

Nicht zu akzeptieren ist nach Meinung der landwirtschaftlichen Verbände die Finanzierung der Folgekosten dieser Berufskrankheit durch die Solidargemeinschaft der Versicherten.  

Bernd Schmitz, Bundesgeschäftsführer der AbL: „Parkinson als Berufskrankheit anzuerkennen, ist richtig. Die Kosten dafür aber auf alle Bäuerinnen und Bauern umzulegen, ist unfair. Reine Grünlandbetriebe und ganz besonders Bio-Betriebe müssen damit Kosten tragen, die sie nicht verursacht haben. Hier muss das Verursacherprinzip gelten und die Hersteller der Pflanzenschutzmittel oder die Zulassungsbehörden von der Berufsgenossenschaft zur Kasse gebeten werden.“

Die Verbände fordern zudem das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, die Rechtmäßigkeit der Beitragsaufstellung zu prüfen.

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